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Verkehrsposten (VP) ist der Dienst, den ein behördlich Beauftragter verrichtet, um Verkehrsteilnehmer zu lenken. Der VP dient der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Verkehrsposten wirken als Hoheitsträger auf den Verkehr ein und üben eine hoheitliche Aufgabe aus. Dies kann bei Defekten der Lichtzeichenanlagen (Fehlfunktion oder Ausfall), bei fehlenden Verkehrszeichen (zum Beispiel durch Unfall beschädigt) oder bei Behinderungen des Verkehrsflusses durch Stau oder Unfälle der Fall sein. – § 36 Abs. 1 StVO (Deutschland) Verstöße sind bußgeldbewehrt.
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Verkehrsposten (VP) ist der Dienst, den ein behördlich Beauftragter verrichtet, um Verkehrsteilnehmer zu lenken. Der VP dient der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Verkehrsposten wirken als Hoheitsträger auf den Verkehr ein und üben eine hoheitliche Aufgabe aus. Dies kann bei Defekten der Lichtzeichenanlagen (Fehlfunktion oder Ausfall), bei fehlenden Verkehrszeichen (zum Beispiel durch Unfall beschädigt) oder bei Behinderungen des Verkehrsflusses durch Stau oder Unfälle der Fall sein. Häufig sind mehrere VP im Team tätig, wenn die Kreuzung entsprechend groß, verwinkelt oder vielbefahren ist. Die Verkehrslenkung im Straßenverkehr wird in erster Linie von Polizeivollzugsbeamten durchgeführt. Auch Feldjäger der Bundeswehr, in Bayern auch Angehörige der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks, können in Einsatzfällen eine Verkehrsregelung durchführen. Diese können jedoch nur Straßen sperren oder Umleitungen setzen. „Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht“ – § 36 Abs. 1 StVO (Deutschland) Verstöße sind bußgeldbewehrt.
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