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Steuerrecht bezeichnet die Gesamtheit der in der Schweiz geltenden steuerlichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung. Geprägt wird das schweizerische Steuerrecht durch eine föderalistische Staatsstruktur und das weitgehende Fehlen einer einheitlichen, für das ganze Staatsgebiet geltenden, gesetzlichen Regelung der direkten Steuern. Nach schweizerischem Staatsverständnis haben die Kantone die Steuerhoheit; dem Bund (Eidgenossenschaft) wurden seit Gründung des Bundesstaates 1848 erst nach und nach die Erhebung einiger Steuern zur Finanzierung seiner Aufgaben zugestanden.
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Steuerrecht bezeichnet die Gesamtheit der in der Schweiz geltenden steuerlichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung. Geprägt wird das schweizerische Steuerrecht durch eine föderalistische Staatsstruktur und das weitgehende Fehlen einer einheitlichen, für das ganze Staatsgebiet geltenden, gesetzlichen Regelung der direkten Steuern. Nach schweizerischem Staatsverständnis haben die Kantone die Steuerhoheit; dem Bund (Eidgenossenschaft) wurden seit Gründung des Bundesstaates 1848 erst nach und nach die Erhebung einiger Steuern zur Finanzierung seiner Aufgaben zugestanden. Dies äussert sich vor allem darin, dass dem Bund die Erhebung sowohl der direkten Bundessteuer auf Einkommen als auch der Mehrwertsteuer nur bis 2020 befristet gestattet wurde. Diese Vorgabe ist in der Bundesverfassung (Artikel 196, Absätze 13 und 14) festgeschrieben. Eine Verlängerung über das Jahr 2020 hinaus verlangt also nach einer Verfassungsänderung, der wiederum zwingend von Volk und Kantonen mehrheitlich zugestimmt werden muss. Seit dem 1. Januar 1993 gilt das Steuerharmonisierungsgesetz (kurz StHG), das gestützt auf die dem Bund in Artikel 129 der Bundesverfassung erteilte Kompetenz erlassen wurde. Der Zweck des StHG ist es, eine formelle Steuerharmonisierung unter dem Steuerrecht der 26 Kantone und den rund 2500 Gemeinden zu erreichen. Dagegen ist die Ausgestaltung der Steuern im Hinblick auf Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge weiterhin nicht harmonisiert. Jeder Kanton hat ein eigenes Steuergesetz und erhebt eine Einkommens-, eine Vermögens-, eine Gewinn-, eine Kapital-, eine Quellen- und eine Grundstückgewinnsteuer. Die Gemeinden habe eine Steuerhoheit, soweit ihnen das kantonale Recht eine solche gewährt. Für gewöhnlich erheben die Gemeinden insbesondere eine Einkommenssteuer als Prozentsatz der jeweiligen kantonalen Einkommenssteuersatz.
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