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Rezeptabrechnung
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Unter Rezeptabrechnung versteht man die Abrechnung von Kassenrezepten mit den Krankenkassen. Hierbei werden Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), nicht der privaten Versicherer abgerechnet. Parameter wie verordnete Medikamente, Identifikation der versicherten Person und des ausstellenden Arztes werden dabei, insbesondere im Hinblick auf eine spätere statistische Auswertung maschinell erfasst, um beispielsweise Rückschlüsse auf ein mögliches (DMP-relevantes) Erkrankungsmuster des Patienten, oder die Verordnungsgewohnheiten des Arztes ziehen zu können. Die Maßgaben des Datenschutzes sind dabei zu berücksichtigen.
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Deutscher Apothekerverlag
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4
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Andreas Lacher, Franz Schwarz
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2005
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Herbert Gebler, Gert Kindl
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Stuttgart
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Unter Rezeptabrechnung versteht man die Abrechnung von Kassenrezepten mit den Krankenkassen. Hierbei werden Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), nicht der privaten Versicherer abgerechnet. Parameter wie verordnete Medikamente, Identifikation der versicherten Person und des ausstellenden Arztes werden dabei, insbesondere im Hinblick auf eine spätere statistische Auswertung maschinell erfasst, um beispielsweise Rückschlüsse auf ein mögliches (DMP-relevantes) Erkrankungsmuster des Patienten, oder die Verordnungsgewohnheiten des Arztes ziehen zu können. Die Maßgaben des Datenschutzes sind dabei zu berücksichtigen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist nach dem Sachleistungsprinzip organisiert. Die Apotheken erhalten ihr Geld also nicht unmittelbar von den Versicherten, sondern von den Krankenkassen. Da die Rezeptabrechnung aufgrund einer Vielzahl formaler Vorgaben sehr komplex ist, wird sie von den sog. Apothekenrechenzentren durchgeführt. Darüber hinaus existiert auch noch für den Direktvertrieb vom Hersteller eine Abrechnung von letzterem mit den Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen, sofern vorher ein Kostenvoranschlag beantragt und erteilt wurde. Dieser muss zusammen mit dem Rezept eingereicht werden, insbesondere im Zusammenhang mit einer Dauerverordnung.
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3-7692-3195-3
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Pharmazie für die Praxis
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