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Die Minderung ist ein Institut der Gewährleistung im deutschen Zivilrecht. Sie wahrt bei bestimmten gegenseitigen Verträgen im Falle einer mangelhaften Leistung das Verhältnis zur vereinbarten Gegenleistung. Das geschieht dadurch, dass wegen einer solchen Leistungsstörung der Anspruch auf die Gegenleistung teilweise erlischt: Wer eine schlechtere Leistung erhält, soll auch weniger dafür zahlen müssen. Dienst- und der Arbeitsvertrag kennen die Minderung nicht.
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Die Minderung ist ein Institut der Gewährleistung im deutschen Zivilrecht. Sie wahrt bei bestimmten gegenseitigen Verträgen im Falle einer mangelhaften Leistung das Verhältnis zur vereinbarten Gegenleistung. Das geschieht dadurch, dass wegen einer solchen Leistungsstörung der Anspruch auf die Gegenleistung teilweise erlischt: Wer eine schlechtere Leistung erhält, soll auch weniger dafür zahlen müssen. Diese Wirkung tritt im Mietrecht kraft Gesetzes ein, beim Kauf- und Werkvertrag hängt sie dagegen von der Ausübung eines entsprechenden Gestaltungsrechts ab. Deshalb ist die Minderung nicht im allgemeinen Schuldrecht , sondern bei den jeweiligen Vertragstypen geregelt. Dienst- und der Arbeitsvertrag kennen die Minderung nicht.
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