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Tribunus militaris oder militum (lateinisch) bezeichnet einen höheren Offizier der römischen Armee und wird im Deutschen meist mit Militärtribun wiedergegeben, um eine Verwechslung mit den zivilen Volkstribunen zu vermeiden. Bereits in der Königszeit sollen die Anführer von Abteilungen der Reiterei als Tribuni celerum bezeichnet worden sein. Der Ausdruck Tribun leitet sich von den tribus („Stämmen“) ab, den traditionellen Abteilungen der römischen Bürgerschaft, denen ein caput tribu (Stammeshauptmann) vorstand. In republikanischer Zeit bestand die erste Aufgabe der neu gewählten Konsuln jedes Jahr darin, die Stabsoffiziere der Legionen zu ernennen. Normalerweise gab es vier Legionen, von denen jede sechs Tribuni militum erhielt, die mindestens fünf Jahre militärische Erfahrung und den Zensus eines Eques (Ritters) haben mussten. Sie wechselten sich im Kommando der Legion alle zwei Monate ab und waren außerdem für militärische Verwaltungsaufgaben, die Führung der Listen und ähnliche Geschäfte verantwortlich. Diese Militärtribunen hielten auch die jährliche Musterung und Aushebung der Truppen ab. An einem bestimmten Tag versammelten sich alle römischen Besitzbürger im wehrfähigen Alter zwischen dem 17. und 46. Lebensjahr und stellten sich auf dem Kapitol nach Größe und Alter geordnet in Vierergruppen auf. Die Tribunen suchten sich nun abwechselnd jeweils die am besten geeigneten Männer für ihre Legion aus. Durch dieses Aushebungssystem ließ sich quer durch die gesamte Armee ein einheitliches Erfahrungs- und Qualitätsniveau gewährleisten. Eine Sonderform der militärischen Tribunen waren die Tribuni militum consulari potestate („Militärtribunen mit konsularischer Gewalt“). Sie wurden in der frühen römischen Republik zwischen 444 und 367 v. Chr. anstelle der Konsuln gewählt und waren damit die Oberbeamten der Republik in den jeweiligen Jahren. Diese Konstruktion diente nach Livius dazu, auch Plebejern, die für dieses Amt wählbar waren, den Zugang zu der höchsten obrigkeitlichen Gewalt zu eröffnen. Nach Erkenntnis aktueller Forschung waren die Militärtribune mit konsularischer Gewalt in der Praxis allerdings fast ausschließlich Patrizier und deren Klienten. Die Truppenoffiziere (Zenturionen) wurden von den Soldaten gewählt und ernannten ihre Stellvertreter (Optionen) und Unteroffiziere (Prinzipalen) selbst. Im Zeitraum zwischen 362 bis 207 v. Chr. ging schrittweise auch die Wahl der Militärtribunen auf das Volk über. Wurde in Kriegszeiten eine höhere Anzahl von Legionen als regulär vorgesehen ausgehoben, blieb die Ernennung der zusätzlichen Tribunen jedoch weiterhin Aufgabe der Konsuln. Im Zuge der Professionalisierung des römischen Heerwesens im Verlauf des 2. Jahrhunderts v. Chr., die in der traditionellen Geschichtsschreibung mit der so genannten Heeresreform des Marius in Verbindung gebracht wird, erwies sich diese Führungsstruktur als kaum praktikabel. Das Oberkommando der Armeen, die oft in lange andauernden Kampagnen eingesetzt wurden, war durch die Einrichtung der Promagistrate gesichert, die das Heer anstelle der Konsuln führen konnten. Jedoch gab es keine feste Regelung für das ständige Kommando einer einzelnen Legion. Für diejenigen Legionen, die selbstständig operieren sollten, begannen die Heerführer, so genannte Legaten (Stellvertreter) zu ständigen Kommandeuren zu ernennen. Anders als die Tribunen, bei denen es sich um Angehörige des Senatoren- bzw. Ritterstandes handelte, die noch am Anfang ihrer Karriere standen und meist wenig militärische Erfahrung mitbrachten, waren die Legaten kriegs- und befehlserfahrene Männer, die oft auch politisch mit dem sie ernennenden Promagistrat oder Konsul verbunden waren. Etwa seit dem Bundesgenossenkrieg Anfang des 1. Jahrhunderts v. Chr. wurde das Amt des ständigen Legionskommandeurs zur festen Institution, sodass die Militärtribunen, die damals noch regulär von der Volksversammlung gewählt wurden und formal auch die Befehlsgewalt innehatten, in der Praxis zu reinen Stabs- und Verwaltungsoffizieren herabsanken. Noch zur Zeit Cäsars standen jeder Legion sechs solcher Offiziere vor. Cäsar, der während seiner Zeit in Gallien in den 50er Jahren über acht bis zwölf teils selbst ausgehobene Legionen verfügte, delegierte seine Befehlsgewalt auf zehn Legaten (56 v. Chr.), die zum Teil auch aus mehreren Legionen bestehende Kontingente befehligten. Die Militärtribunen waren damals meist junge Aristokraten, die das Tribunat als Durchgangsstufe ihrer politischen Karriere betrachteten. Sie scheinen weder besondere militärische Eignung besessen noch eine wesentliche Rolle in der Truppenführung gespielt zu haben. Die eigentliche Bedeutung für die militärische Schlagkraft und Funktionsfähigkeit der Legion kam den Zenturionen zu, die von Cäsar mit viel Lob hervorgehoben werden. Aus dieser Gruppe der altgedienten Berufsoffiziere rekrutierten sich nun auch höhere Offiziersämter wie das des Lagerpräfekten (praefectus castrorum), der in Abwesenheit des Legaten und des obersten Tribuns das Kommando führte. In der Kaiserzeit gab es zwei Rangstufen von Militärtribunen, die sich in der Uniformierung unterschieden: * Tribunus Laticlavius (Militärtribun mit „breitem Purpursaum“ an der Tunika). Hierbei handelt es sich um den formal zweithöchsten Offizier der kaiserzeitlichen Legion. Er war der Stellvertreter des Legatus, des Legionskommandanten, und der ranghöchste der sechs Militärtribunen.Der Tribunus Laticlavius war ein junger Aristokrat aus dem Senatorenstand (ordo senatorius). In der Regel begann er nach einem Militärdienst von etwa drei Jahren in einem Alter von etwa 25 Jahren seine zivile senatorische Karriere (cursus honorum). * Tribunus Angusticlavius (Militärtribun mit „schmalem Purpursaum“ an der Tunika). Hierbei handelte es sich ebenfalls um junge Aristokraten, allerdings aus dem Ritterstand (ordo equester). Sie dienten ebenfalls nur für etwa drei Jahre als halbberufliche Offiziere mit Verwaltungsaufgaben. Pro Legion gab es fünf Tribuni Angusticlavii.
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