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Als Liftachse bezeichnet man bei Lkw oder Sattelaufliegern eine Achse, die nicht dauernd auf der Fahrbahn mitläuft, sondern bei geringer Belastung des Fahrzeuges in die Höhe gehoben werden kann. Im gehobenen Zustand drehen die Räder nicht mit, was mehrere Vorteile bringt: * verminderter Reifenverschleiß * Kraftstoffeinsparung durch verminderte Lager- und Reifenreibung * Verminderte Maut bei Tarifen, die pro Achse zu entrichten sind (z. B. in Italien) * deutlich verkleinerter Wendekreis in gehobenem Zustand (sofern die Liftachse nicht lenkbar ist) * leicht geringeres Abrollgeräusch; dieses spielt in der Praxis kaum eine Rolle, auch weil die Liftachse üblicherweise nur einfach bereift ist * Eine (üblicherweise nicht angetriebene) Liftachse kann auch als Anfahrhilfe, z. B. auf verschneiter Fahrbahn, benutzt werden: Durch Anheben der Liftachse wird der Achsdruck der benachbarten Antriebsachse erhöht, was kurzzeitig und bei geringer Geschwindigkeit unbedenklich ist. Zu beachten ist jedoch, dass die Bremswirkung bei gehobener Liftachse geringer ist. Ein typisches Einsatzgebiet für Liftachsen sind Lkw mit Wechselaufbauten, da zweiachsige Fahrzeuge hinsichtlich ihres Gesamtgewichtes auf max. 18 t beschränkt sind, während dreiachsige Lkw 25 t schwer sein dürfen. Üblicherweise senkt sich die Liftachse beim Überschreiten einer bestimmten Belastung der anderen Achse automatisch ab. Liftachsen unterscheidet man in Vorlauf- und Nachlaufachsen. Üblicherweise werden Nachlaufachsen verwendet, d. h., sie sind der Antriebsachse nachgeordnet.
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