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Investitionsablöse bezeichnet in Österreich die Abgeltung der Investitionen des Vormieters bei Übernahme einer Mietwohnung. In den meisten Fällen sind Genossenschaftswohnungen vom Thema „Investitionsablöse“ betroffen. Wie hier mit Ablöseforderungen umzugehen ist, wird im WGG und im MRG erläutert: Werden die Rahmenbedingungen nicht eingehalten, handelt es sich um eine "verbotene Ablöse". Über eine Schlichtungsstelle kann die Rückzahlung eingefordert werden.
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Investitionsablöse bezeichnet in Österreich die Abgeltung der Investitionen des Vormieters bei Übernahme einer Mietwohnung. In den meisten Fällen sind Genossenschaftswohnungen vom Thema „Investitionsablöse“ betroffen. Wie hier mit Ablöseforderungen umzugehen ist, wird im WGG und im MRG erläutert: Gestattet eine gemeinnützige Bauvereinigung (GBV) dem Vormieter, mit dem zukünftigen Mieter Ablöseverhandlungen zu führen, so dürfen beide Verhandlungspartner eine Ablöse für Investitionen oder Möbel vereinbaren. Verpflichtend ist die Vereinbarung jedoch nicht. Zudem ist die Vereinbarung nur dann zulässig, wenn die vereinbarte Summe den tatsächlichen Leistungen entspricht. Für einen schönen Ausblick darf selbstverständlich keine Ablöse verlangt werden. Werden die Rahmenbedingungen nicht eingehalten, handelt es sich um eine "verbotene Ablöse". Über eine Schlichtungsstelle kann die Rückzahlung eingefordert werden.
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