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Das Finanzreferendum ist eine spezielle Ausformung des Referendums und ein Instrument der direkten Demokratie. Es bezieht sich stets auf Teile des Öffentlichen Haushalts einer Gebietskörperschaft und erlaubt es den Bürgern, unmittelbar über einzelne Haushaltsposten abzustimmen. Als Vorbedingung für die Durchführung eines Finanzreferendums sind meist gewisse Ausgangsbedingungen definiert. So können zumeist nur Haushaltsposten, die einen gewissen absoluten Betrag oder einen gewissen Anteil am Gesamthaushalt überschreiten oder Investitionen die den Haushalt für eine ganze Reihe von Jahren belasten werden, einem Finanzreferendum unterzogen werden. Das Finanzreferendum ist zumeist entweder fakultativ oder obligatorisch ausgeprägt. Während in seiner fakultativen Form in einer bestimmten Frist eine festgelegte Zahl an Unterschriften Wahlberechtigter gesammelt werden muss, um tatsächlich eine Abstimmung über einen Haushaltsposten herbeizuführen, kommt es bei einem obligatorischen Finanzreferendum automatisch zu einer Abstimmung, sobald die Bedingungen bezüglich Ausgabenhöhe und -dauer von einem Haushaltsposten erreicht werden. Haushaltsposten, die die festgelegten Bedingungen nicht erfüllen oder zu denen die Gebietskörperschaft per Gesetz verpflichtet ist, können keinem Finanzreferendum unterzogen werden. Das Finanzreferendum ist die weltweit wohl am wenigsten verbreitete Referendumsform und kommt nur in der Schweiz regelmäßig und in vielen Gebietskörperschaften zur Anwendung.
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