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Als Brown Babies (englisch „braune Babys“, dänisch: brune børn, deutsch auch Mischlingskinder) werden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die von deutschen Müttern geborenen Besatzungskinder mit afroamerikanischen Vätern bezeichnet. Ab Kriegsende galt zunächst das sogenannte Fraternisierungsverbot, das sexuelle Beziehungen zwischen Soldaten der US-Armee und deutschen Frauen sanktionierte; dieses wurde aber im Oktober 1945 aufgehoben. 1948 wurde auch die Rassentrennung in der US-Armee aufgehoben, die zuvor ebenfalls einer afroamerikanisch-deutschen Verbindung entgegengestanden hätte:
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Als Brown Babies (englisch „braune Babys“, dänisch: brune børn, deutsch auch Mischlingskinder) werden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die von deutschen Müttern geborenen Besatzungskinder mit afroamerikanischen Vätern bezeichnet. Ab Kriegsende galt zunächst das sogenannte Fraternisierungsverbot, das sexuelle Beziehungen zwischen Soldaten der US-Armee und deutschen Frauen sanktionierte; dieses wurde aber im Oktober 1945 aufgehoben. 1948 wurde auch die Rassentrennung in der US-Armee aufgehoben, die zuvor ebenfalls einer afroamerikanisch-deutschen Verbindung entgegengestanden hätte: „… die Heirat zwischen einem Neger und einer weißen Person wird als dem Dienstinteresse entgegengesetzt betrachtet, da diese bei der Rückkehr in die Vereinigten Staaten ein soziales Problem verursachen würde.“ – General Office of the Chief of Staff, 24. August 1945 Die aus den afroamerikanisch-deutschen Beziehungen entstandenen etwa 4800 Kinder waren in den Besatzungszonen und später in der jungen Bundesrepublik versteckten und offenen Diskriminierungen ausgesetzt − wie auch ihre unverheirateten Mütter, die häufig als „Neger-Hure“, „Ami-Flittchen“ oder Gefallenes Mädchen beschimpft wurden. Sowohl bundesdeutsche als auch US-amerikanische Institutionen wirkten darauf hin, die als skandalös empfundenen Beziehungen aufzulösen.Die Soldaten der US-Armee wurden häufig an weit entfernte Orte versetzt oder auch in den Vietnamkrieg geschickt. Es wurde ihnen nahegelegt, ihre deutschen Partnerinnen und Kinder im Stich zu lassen. Die nicht allein erziehungsberechtigten Mütter wurden von den Jugendämtern, die die gesetzlichen Vormünder der offiziell vaterlosen Kinder waren, gedrängt, ihre Kinder in spezielle Heime für Mischlingskinder zu geben und später zur Adoption freizugeben. Als 1952 die ersten Kinder in das Alter der Einschulung kamen, wurde das „Problem der Negerkinder“ verstärkt in der Öffentlichkeit wahrgenommen: * Der deutsche Film Toxi (1952) thematisierte erstmals die Situation von 'Brown Babies' in melodramatischer Form. * im Bundestag wurde 1952 diskutiert: „Eine besondere Gruppe unter den Besatzungskindern bilden die 3093 Negermischlinge, die ein menschliches und rassisches Problem besonderer Art darstellen. … Die verantwortlichen Stellen der freien und behördlichen Jugendpflege haben sich schon seit Jahren Gedanken über das Schicksal dieser Mischlingskinder gemacht, denen schon allein die klimatischen Bedingungen in unserem Land nicht gemäß sind. Man hat erwogen, ob es nicht besser für sie sei, wenn man sie in das Heimatland ihrer Väter verbrächte. … Diese Mischlingsfrage wird also ein innerdeutsches Problem bleiben, das nicht einfach zu lösen sein wird. … Bei ihrer Einschulung beginnt für die Mischlingskinder nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern sie treten auch in einen neuen Lebensraum ein aus ihrer bisherigen Abgeschlossenheit. Sie fallen auf durch ihre Farbigkeit … Bemühen wir uns daher, in Deutschland den Mischlingen nicht nur die gesetzliche, sondern auch die menschliche Gleichberechtigung zu gewähren! … Ich meine, wir hätten hier die Gelegenheit, einen Teil der Schuld abzutragen, die der Nationalsozialismus durch seinen Rassendünkel auf das deutsche Volk geladen hat.“ – Luise Rehling (CDU), Bundestagsdebatte vom 12. März 1952 Tatsächlich gab es statt Bemühungen um Integration vorzugsweise „Problemlösungen“ dadurch, dass das Kind der unehelichen, nicht sorgeberechtigten Mutter weggenommen und in einem besonderen „Heim für Mischlingskinder“ untergebracht wurde − oder es wurde zur Adoption freigegeben. Der Großteil der Kinder wurde in die USA, nach Dänemark und in andere europäische Länder, wie z.B. Schweden und Holland adoptiert.Sobald die Mutter eine Einwilligungserklärung zur anonymen Adoption unterschrieb, hatte sie keinerlei Rechte in Bezug auf ihr Kind mehr und es war ihr verwehrt, jemals nach dem Verbleib ihres Kindes zu forschen oder Kontakt mit ihm aufzunehmen. Hunderte der „Brown Babies“ wurden so von afroamerikanischen Adoptivfamilien in den USA aufgenommen. Teil derartiger Bemühungen, die Kinder in eine vermeintlich „angemessenere“ Umgebung zu verbringen, war der sogenannte Brown Baby Plan, der von Mabel A. Grammer initiiert wurde, einer beim Afro-American, einer in Mannheim erscheinenden Zeitschrift für afroamerikanische US-Soldaten, angestellten Journalistin. Durch diesen Plan wurden mindestens 50 Kinder von US-afroamerikanischen Familien adoptiert. Nach Dänemark wurden 2.000 bis 3.000 afrodeutsche Kinder zur Adoption vermittelt. Tytte Botfeldt in Kooperation mit Anna Lorenzen (Hamburg), Lise Nissen, Frøken N. und der schleswigsche Frauendienst vermittelten von 1956 bis 1965, ab 1964 gegen bestehendes dänisches Recht, diese deutschen Kinder an dänische Ehepaare. Die Adoptiveltern wurden nicht auf Eignung überprüft. Frau Botfeldt war bis zu ihrem Tod der Ansicht, dass es jedem Kind in Dänemark besser gehen würde, egal wohin es käme. In der in Dänemark berühmt gewordenen Familie Brems wurden innerhalb von zwei Jahren drei der neun adoptierten Kinder zu Tode gequält. Viele dieser Kinder hatten als Erwachsene das Bedürfnis, ihre biologischen Eltern zu finden und kennenzulernen. Heute gehört zum Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.
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