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Abgeordneteneid
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Ein Abgeordneteneid ist ein von einem Abgeordneten zu leistender Eid. Er ist grundsätzlich vergleichbar mit der Diensteid von Ministern, Richtern, Beamten oder Soldaten, weist aber aufgrund der Sonderstellung des Abgeordneten Besonderheiten auf. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Abgeordnete auf die Verfassung oder die Person des Staatsoberhauptes vereidigt wird, da es zu den Aufgaben des Parlamentes gehört, die Gesetze (und damit grundsätzlich auch Verfassung) zu ändern. Infolge dieses Spannungsfeldes wurde in vielen Fällen die Amtsleistung von Abgeordneten verweigert und damit politische Konflikte offenbar. Während historisch Abgeordneteneide üblich waren, sind sie heute nur noch in einigen Staaten zu finden.
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Ein Abgeordneteneid ist ein von einem Abgeordneten zu leistender Eid. Er ist grundsätzlich vergleichbar mit der Diensteid von Ministern, Richtern, Beamten oder Soldaten, weist aber aufgrund der Sonderstellung des Abgeordneten Besonderheiten auf. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Abgeordnete auf die Verfassung oder die Person des Staatsoberhauptes vereidigt wird, da es zu den Aufgaben des Parlamentes gehört, die Gesetze (und damit grundsätzlich auch Verfassung) zu ändern. Infolge dieses Spannungsfeldes wurde in vielen Fällen die Amtsleistung von Abgeordneten verweigert und damit politische Konflikte offenbar. Während historisch Abgeordneteneide üblich waren, sind sie heute nur noch in einigen Staaten zu finden.
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