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- Þingstaðr (fem.þingstǫð) ist der altnordische Begriff für die Thingstätte (Gerichts- und (Volks)Versammlungsstätte, siehe Thing) und Gerichtsverfassung und Ordnung des wikingerzeitlichen Island des frühen und hohen Mittelalters. Bei der Besiedlung Islands ab der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts wurde die Rechtsverfassung und Ordnung für das Gerichtswesen aus der kontinentalen Heimat Skandinaviens (Norwegen) übernommen. Die freien, somit rechtsfähigen Männer der bäuerlichen Gesellschaft versammelten sich regelmäßig auf lokalen Thingen die die örtlichen Rechtsangelegenheiten regelten im Privat- und Strafrecht, in rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Gesetzgebung (lögrétta) sowie als Rat für weitere gesellschaftliche Belange. Die lokalen Stellen, an denen das Thing abgehalten wurden, werden als Þingstaðr bezeichnet. Es handelt sich daher um einen Gattungsnamen für dieses Rechtsinstitut und nicht um einen Eigennamen. (de)
- Þingstaðr (fem.þingstǫð) ist der altnordische Begriff für die Thingstätte (Gerichts- und (Volks)Versammlungsstätte, siehe Thing) und Gerichtsverfassung und Ordnung des wikingerzeitlichen Island des frühen und hohen Mittelalters. Bei der Besiedlung Islands ab der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts wurde die Rechtsverfassung und Ordnung für das Gerichtswesen aus der kontinentalen Heimat Skandinaviens (Norwegen) übernommen. Die freien, somit rechtsfähigen Männer der bäuerlichen Gesellschaft versammelten sich regelmäßig auf lokalen Thingen die die örtlichen Rechtsangelegenheiten regelten im Privat- und Strafrecht, in rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Gesetzgebung (lögrétta) sowie als Rat für weitere gesellschaftliche Belange. Die lokalen Stellen, an denen das Thing abgehalten wurden, werden als Þingstaðr bezeichnet. Es handelt sich daher um einen Gattungsnamen für dieses Rechtsinstitut und nicht um einen Eigennamen. (de)
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- Þingstaðr (de)
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- Heinrich Beck, Dieter Geuenich, Heiko Steuer
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- kostenpflichtig Germanische Altertumskunde Online bei de Gruyter
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- Þingstaðr (fem.þingstǫð) ist der altnordische Begriff für die Thingstätte (Gerichts- und (Volks)Versammlungsstätte, siehe Thing) und Gerichtsverfassung und Ordnung des wikingerzeitlichen Island des frühen und hohen Mittelalters. (de)
- Þingstaðr (fem.þingstǫð) ist der altnordische Begriff für die Thingstätte (Gerichts- und (Volks)Versammlungsstätte, siehe Thing) und Gerichtsverfassung und Ordnung des wikingerzeitlichen Island des frühen und hohen Mittelalters. (de)
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- Þingstaðr (de)
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