Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein von 167 Staaten und der EU durch Ratifizierung, Beitritt (accession) oder (im Fall der EU) formale Bestätigung (formal confirmation) abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der die bislang bestehenden acht Menschenrechtsabkommen für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisierte: Sie werden weniger als Kranke betrachtet, sondern vielmehr als gleichberechtigte Menschen (sog. „menschenrechtliches Modell“).

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  • Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein von 167 Staaten und der EU durch Ratifizierung, Beitritt (accession) oder (im Fall der EU) formale Bestätigung (formal confirmation) abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der die bislang bestehenden acht Menschenrechtsabkommen für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisierte: Sie werden weniger als Kranke betrachtet, sondern vielmehr als gleichberechtigte Menschen (sog. „menschenrechtliches Modell“). Die Konvention wurde über fünf Jahre erarbeitet und betrifft ca. 650 Mio. Menschen; keine andere wurde so schnell von so vielen Staaten ratifiziert. (de)
  • Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein von 167 Staaten und der EU durch Ratifizierung, Beitritt (accession) oder (im Fall der EU) formale Bestätigung (formal confirmation) abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der die bislang bestehenden acht Menschenrechtsabkommen für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisierte: Sie werden weniger als Kranke betrachtet, sondern vielmehr als gleichberechtigte Menschen (sog. „menschenrechtliches Modell“). Die Konvention wurde über fünf Jahre erarbeitet und betrifft ca. 650 Mio. Menschen; keine andere wurde so schnell von so vielen Staaten ratifiziert. (de)
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  • 7642956-8
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  • 9783640992522
  • 9783781519435
  • 9783863880842
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  • Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention). Auswirkungen auf Sozialpolitik und Behindertenhilfe in Deutschland (de)
  • Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung. Beiträge zur Interkulturellen und International vergleichenden Heil- und Sonderpädagogik (de)
  • Behinderung und Menschenrechte: Ein Verhältnis auf dem Prüfstand (de)
  • Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention). Auswirkungen auf Sozialpolitik und Behindertenhilfe in Deutschland (de)
  • Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung. Beiträge zur Interkulturellen und International vergleichenden Heil- und Sonderpädagogik (de)
  • Behinderung und Menschenrechte: Ein Verhältnis auf dem Prüfstand (de)
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  • Annette Leonhardt, Katharina Müller, Tilly Truckenbrodt
  • Corinne Wohlgensinger
  • Florian Demke
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  • Ratifikation
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  • UN-Behindertenrechtskonvention
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  • -
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  • Deutsche Übersetzung des Handbuches der Vereinten Nationen und der Interparlamentarischen Union.
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  • Menschenrechte
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  • Ratifikation
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  • Die Internationale Menschenrechtscharta:
  • * Allgemeine Erklärung der Menschenrechte * Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte * Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte Andere Übereinkünfte der Vereinten Nationen und der IAO, die sich speziell mit Menschenrechten und Behinderung befassen: * Erklärung über die Rechte der geistig behinderten Menschen * Erklärung über die Rechte der behinderten Menschen * Weltaktionsprogramm für behinderte Menschen * Leitlinien von Tallinn für Maßnahmen zur Entwicklung der Humanressourcen im Bereich Behinderung * Grundsätze für den Schutz von psychisch Kranken und die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung * Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für behinderte Menschen
  • Das Recht, * eine gute Bildung zu erhalten * sich frei und ungehindert von einem Ort zum anderen zu bewegen * ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu führen * Arbeit zu finden, auch wenn sie hochqualifiziert sind * Zugang zu Informationen zu haben * eine angemessene Gesundheitsversorgung zu erhalten * ihre politischen Rechte wie z.B. ihr Wahlrecht auszuüben * ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.
  • Das Recht auf inklusive Bildung im Sinne der Konvention ist als individuelles Recht ausgestaltet. Dieses Recht setzt sowohl für den schrittweisen Aufbau eines inklusiven Bildungssystems als auch für den Zugang zu diesem Bildungssystem im Einzelfall verbindliche Maßstäbe. ...
  • Die wichtigsten Vorläufer des Übereinkommens [sind]
  • Es trifft auf alle Länder zu, dass weiterhin enorme strukturelle Anstrengungen auf allen Handlungsebenen erforderlich sind, um die UN-Behindertenrechtskonvention mittel- und langfristig erfolgreich umzusetzen und überdies kurzfristig das individuelle Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu einem sinnvollen wohnortnahen Bildungsangebot an einer Regelschule praktisch einzulösen.
  • Die Monitoring-Stelle misst der Einhaltung und Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung in den Ländern eine große Bedeutung zu. Das Recht auf Bildung als Menschenrecht zu verwirklichen ist zentral für die Verwirklichung anderer Menschenrechte; dies trifft auch für das gemeinsame Lernen von nicht behinderten und behinderten Kindern und Jugendlichen zu.
  • Diese Grundrechte werden Menschen mit Behinderungen regelmäßig versagt:
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  • die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • Übereinkommen über
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  • Convention on the Rights of Persons with Disabilities
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  • Ratifikation
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  • GRIN Verlag
  • Budrich UniPress
  • Klinkhardt Verlag
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  • Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein von 167 Staaten und der EU durch Ratifizierung, Beitritt (accession) oder (im Fall der EU) formale Bestätigung (formal confirmation) abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der die bislang bestehenden acht Menschenrechtsabkommen für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisierte: Sie werden weniger als Kranke betrachtet, sondern vielmehr als gleichberechtigte Menschen (sog. „menschenrechtliches Modell“). (de)
  • Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein von 167 Staaten und der EU durch Ratifizierung, Beitritt (accession) oder (im Fall der EU) formale Bestätigung (formal confirmation) abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der die bislang bestehenden acht Menschenrechtsabkommen für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisierte: Sie werden weniger als Kranke betrachtet, sondern vielmehr als gleichberechtigte Menschen (sog. „menschenrechtliches Modell“). (de)
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  • Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (de)
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