Das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr, kurz COTIF (original französisch Convention relative aux transports internationaux ferroviaires, englisch Convention concerning International Carriage by Rail), betrifft grenzüberschreitende Beförderungen von Gütern als auch von Personen. Aktuelle Version ist das COTIF 1999 nach dem Protokoll von Vilnius. Das Abkommen ist in deutscher, englischer und französischer Sprache abgefasst, bei Zweifeln ist die französische Fassung maßgeblich, vgl. Art. 45 COTIF.

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  • Das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr, kurz COTIF (original französisch Convention relative aux transports internationaux ferroviaires, englisch Convention concerning International Carriage by Rail), betrifft grenzüberschreitende Beförderungen von Gütern als auch von Personen. Aktuelle Version ist das COTIF 1999 nach dem Protokoll von Vilnius. Zwei von sieben Anhängen des COTIF (Anhänge A und B) regeln das zivilrechtliche Vertragsverhältnis zwischen den Kunden der Eisenbahnbeförderung einerseits und den Beförderern andererseits. Hinsichtlich der Haftung der beteiligten Bahnen sind die Regelungen zwingend; die Beförderer können jedoch ihre Haftung erweitern. Das COTIF-Regime gilt – mit Einschränkungen – europaweit und im angrenzenden asiatisch-afrikanischen Mittelmeerraum bis in den mittleren Osten, gegenwärtig (Juli 2012) für 47 Staaten. Die EU ist dem COTIF mit Wirkung vom 1. Juli 2011 beigetreten. Das Abkommen ist in deutscher, englischer und französischer Sprache abgefasst, bei Zweifeln ist die französische Fassung maßgeblich, vgl. Art. 45 COTIF. (de)
  • Das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr, kurz COTIF (original französisch Convention relative aux transports internationaux ferroviaires, englisch Convention concerning International Carriage by Rail), betrifft grenzüberschreitende Beförderungen von Gütern als auch von Personen. Aktuelle Version ist das COTIF 1999 nach dem Protokoll von Vilnius. Zwei von sieben Anhängen des COTIF (Anhänge A und B) regeln das zivilrechtliche Vertragsverhältnis zwischen den Kunden der Eisenbahnbeförderung einerseits und den Beförderern andererseits. Hinsichtlich der Haftung der beteiligten Bahnen sind die Regelungen zwingend; die Beförderer können jedoch ihre Haftung erweitern. Das COTIF-Regime gilt – mit Einschränkungen – europaweit und im angrenzenden asiatisch-afrikanischen Mittelmeerraum bis in den mittleren Osten, gegenwärtig (Juli 2012) für 47 Staaten. Die EU ist dem COTIF mit Wirkung vom 1. Juli 2011 beigetreten. Das Abkommen ist in deutscher, englischer und französischer Sprache abgefasst, bei Zweifeln ist die französische Fassung maßgeblich, vgl. Art. 45 COTIF. (de)
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  • Das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr, kurz COTIF (original französisch Convention relative aux transports internationaux ferroviaires, englisch Convention concerning International Carriage by Rail), betrifft grenzüberschreitende Beförderungen von Gütern als auch von Personen. Aktuelle Version ist das COTIF 1999 nach dem Protokoll von Vilnius. Das Abkommen ist in deutscher, englischer und französischer Sprache abgefasst, bei Zweifeln ist die französische Fassung maßgeblich, vgl. Art. 45 COTIF. (de)
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  • Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (de)
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