Das Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (engl. Convention on prohibitions or restrictions on the use of certain conventional weapons which may be deemed to be excessively injurious or to have indiscriminate effects, CCW) ist ein völkerrechtlicher Vertrag bzw. eine UN-Konvention, die am 10. Oktober 1980 in Genf unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen unterzeichnet wurde. Es werden auch die Abkürzungen VN-Waffenübereinkommen, Waffenkonvention von 1980 oder UN-Waffenkonvention verwendet. Am 2. Dezember 1983 trat sie in Kraft, nachdem die Mindestanzahl von 20 ratifizierenden Staaten erreicht wurde.

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  • Das Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (engl. Convention on prohibitions or restrictions on the use of certain conventional weapons which may be deemed to be excessively injurious or to have indiscriminate effects, CCW) ist ein völkerrechtlicher Vertrag bzw. eine UN-Konvention, die am 10. Oktober 1980 in Genf unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen unterzeichnet wurde. Es werden auch die Abkürzungen VN-Waffenübereinkommen, Waffenkonvention von 1980 oder UN-Waffenkonvention verwendet. Am 2. Dezember 1983 trat sie in Kraft, nachdem die Mindestanzahl von 20 ratifizierenden Staaten erreicht wurde. Die Konvention ist ein Rahmenabkommen, welches die grundsätzlichen Zielsetzungen und Regeln klärt. Es wird vor allem Bezug auf das Abkommen IV der Genfer Konventionen genommen, welche den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten zusichert. Die genauen Vertragsgegenstände sind in einzelnen Protokollen verfasst, die von den Staaten jeweils einzeln unterschrieben werden müssen. Um als Unterzeichner der Konvention zu gelten, müssen mindestens zwei Protokolle unterschrieben werden. Am 21. Dezember 2001 wurde das Rahmenabkommen um Klarstellungen bezüglich nicht-internationaler Konflikte erweitert (BGBl. 2004 II S. 1507, 1508). (de)
  • Das Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (engl. Convention on prohibitions or restrictions on the use of certain conventional weapons which may be deemed to be excessively injurious or to have indiscriminate effects, CCW) ist ein völkerrechtlicher Vertrag bzw. eine UN-Konvention, die am 10. Oktober 1980 in Genf unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen unterzeichnet wurde. Es werden auch die Abkürzungen VN-Waffenübereinkommen, Waffenkonvention von 1980 oder UN-Waffenkonvention verwendet. Am 2. Dezember 1983 trat sie in Kraft, nachdem die Mindestanzahl von 20 ratifizierenden Staaten erreicht wurde. Die Konvention ist ein Rahmenabkommen, welches die grundsätzlichen Zielsetzungen und Regeln klärt. Es wird vor allem Bezug auf das Abkommen IV der Genfer Konventionen genommen, welche den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten zusichert. Die genauen Vertragsgegenstände sind in einzelnen Protokollen verfasst, die von den Staaten jeweils einzeln unterschrieben werden müssen. Um als Unterzeichner der Konvention zu gelten, müssen mindestens zwei Protokolle unterschrieben werden. Am 21. Dezember 2001 wurde das Rahmenabkommen um Klarstellungen bezüglich nicht-internationaler Konflikte erweitert (BGBl. 2004 II S. 1507, 1508). (de)
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  • Das Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (engl. Convention on prohibitions or restrictions on the use of certain conventional weapons which may be deemed to be excessively injurious or to have indiscriminate effects, CCW) ist ein völkerrechtlicher Vertrag bzw. eine UN-Konvention, die am 10. Oktober 1980 in Genf unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen unterzeichnet wurde. Es werden auch die Abkürzungen VN-Waffenübereinkommen, Waffenkonvention von 1980 oder UN-Waffenkonvention verwendet. Am 2. Dezember 1983 trat sie in Kraft, nachdem die Mindestanzahl von 20 ratifizierenden Staaten erreicht wurde. (de)
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  • Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (de)
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