Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 4. April 1997 in Oviedo zur Unterzeichnung aufgelegt wurde und am 1. Dezember 1999 in Kraft trat. Das Übereinkommen wird auch als Bioethikkonvention, Biomedizinkonvention oder als Oviedo-Konvention bezeichnet.