Das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (englisch Convention on the Protection and Use of Transboundary Watercourses and International Lakes), auch Wasserkonvention genannt, ist ein Völkerrechtlicher Vertrag, der am 17. März 1992 von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) in Helsinki beschlossen wurde und am 6. Oktober 1996 in Kraft trat.

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  • Das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (englisch Convention on the Protection and Use of Transboundary Watercourses and International Lakes), auch Wasserkonvention genannt, ist ein Völkerrechtlicher Vertrag, der am 17. März 1992 von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) in Helsinki beschlossen wurde und am 6. Oktober 1996 in Kraft trat. Die Konvention dient als Mechanismus für die internationale Kooperation zwischen den Vertragsstaaten bezüglich grenzüberschreitender ober- und unterirdischer Gewässer im Geltungsbereich der UNECE und seit Februar 2013 auch in allen weiteren UN-Mitgliedstaaten, die das Abkommen ratifizieren. Das Abkommen regelt die Maßnahmen für eine ökologisch verträgliche Nutzung der Gewässer und deren Schutz auf nationaler Ebene. Sie ist nicht zu verwechseln mit der UN-Gewässerkonvention (englisch Convention on the Law of the Non-Navigational Uses of International Watercourses), welche 1997 beschlossen wurde und das rücksichtsvolle Miteinander von Staaten, die an denselben Wasserlauf grenzen, regelt. (de)
  • Das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (englisch Convention on the Protection and Use of Transboundary Watercourses and International Lakes), auch Wasserkonvention genannt, ist ein Völkerrechtlicher Vertrag, der am 17. März 1992 von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) in Helsinki beschlossen wurde und am 6. Oktober 1996 in Kraft trat. Die Konvention dient als Mechanismus für die internationale Kooperation zwischen den Vertragsstaaten bezüglich grenzüberschreitender ober- und unterirdischer Gewässer im Geltungsbereich der UNECE und seit Februar 2013 auch in allen weiteren UN-Mitgliedstaaten, die das Abkommen ratifizieren. Das Abkommen regelt die Maßnahmen für eine ökologisch verträgliche Nutzung der Gewässer und deren Schutz auf nationaler Ebene. Sie ist nicht zu verwechseln mit der UN-Gewässerkonvention (englisch Convention on the Law of the Non-Navigational Uses of International Watercourses), welche 1997 beschlossen wurde und das rücksichtsvolle Miteinander von Staaten, die an denselben Wasserlauf grenzen, regelt. (de)
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  • Wasserkonvention
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  • Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
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  • Convention on the Protection and Use of Transboundary Watercourses and International Lakes
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  • 1992-03-18 (xsd:date)
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  • Multilateral
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  • Das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (englisch Convention on the Protection and Use of Transboundary Watercourses and International Lakes), auch Wasserkonvention genannt, ist ein Völkerrechtlicher Vertrag, der am 17. März 1992 von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) in Helsinki beschlossen wurde und am 6. Oktober 1996 in Kraft trat. (de)
  • Das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (englisch Convention on the Protection and Use of Transboundary Watercourses and International Lakes), auch Wasserkonvention genannt, ist ein Völkerrechtlicher Vertrag, der am 17. März 1992 von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) in Helsinki beschlossen wurde und am 6. Oktober 1996 in Kraft trat. (de)
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  • Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (de)
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