Unter dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich versteht man die verfassungsrechtlichen Vereinbarungen, durch die das Kaisertum Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgewandelt wurde. Nach der Niederlage im Deutschen Krieg von 1866 war Kaiser Franz Joseph I. gezwungen, die Nationalitätenfrage im Vielvölkerstaat zu lösen. Die offenkundige Beschränkung der inneren Autonomie in den Ländern der ungarischen Krone, wie sie nach der Niederschlagung der ungarischen Revolution und des Freiheitskrieges von 1848/1849 absolutistisch festgelegt wurde, konnte wegen des passiven Widerstandes der führenden magyarischen Schichten gegen den Einheitsstaat nicht mehr aufrechterhalten werden.

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  • Unter dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich versteht man die verfassungsrechtlichen Vereinbarungen, durch die das Kaisertum Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgewandelt wurde. Nach der Niederlage im Deutschen Krieg von 1866 war Kaiser Franz Joseph I. gezwungen, die Nationalitätenfrage im Vielvölkerstaat zu lösen. Die offenkundige Beschränkung der inneren Autonomie in den Ländern der ungarischen Krone, wie sie nach der Niederschlagung der ungarischen Revolution und des Freiheitskrieges von 1848/1849 absolutistisch festgelegt wurde, konnte wegen des passiven Widerstandes der führenden magyarischen Schichten gegen den Einheitsstaat nicht mehr aufrechterhalten werden. Deshalb traten 1866 die k.k. Regierung und der ungarische Landtag zu Verhandlungen zusammen. Diese führten im Februar 1867 zur Wiederherstellung des ungarischen Reichstages von 1848 (statt eines Landtages), zur Bildung des konstitutionellen ungarischen Ministeriums (einer königlich-ungarischen Regierung) und am 8. Juni 1867 zur Krönung Franz Josephs I. in Budapest. Die Länder der ungarischen Krone waren nun von Österreich innenpolitisch unabhängig; vor allem bei Außenpolitik und Militär hatte der Monarch aber auf einer Realunion zwischen Österreich (juristisch und politisch in Österreich oft Cisleithanien genannt) und Ungarn (Transleithanien) bestanden. Diese Realunion (ihre Einrichtungen wurden als k.u.k. bezeichnet) wurde von Ungarn mit Zustimmung von König Karl IV., gleichzeitig Kaiser Karl I. von Österreich, 51 Jahre später kurz vor dem Ende des Ersten Weltkriegs per 31. Oktober 1918 aufgekündigt. (de)
  • Unter dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich versteht man die verfassungsrechtlichen Vereinbarungen, durch die das Kaisertum Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgewandelt wurde. Nach der Niederlage im Deutschen Krieg von 1866 war Kaiser Franz Joseph I. gezwungen, die Nationalitätenfrage im Vielvölkerstaat zu lösen. Die offenkundige Beschränkung der inneren Autonomie in den Ländern der ungarischen Krone, wie sie nach der Niederschlagung der ungarischen Revolution und des Freiheitskrieges von 1848/1849 absolutistisch festgelegt wurde, konnte wegen des passiven Widerstandes der führenden magyarischen Schichten gegen den Einheitsstaat nicht mehr aufrechterhalten werden. Deshalb traten 1866 die k.k. Regierung und der ungarische Landtag zu Verhandlungen zusammen. Diese führten im Februar 1867 zur Wiederherstellung des ungarischen Reichstages von 1848 (statt eines Landtages), zur Bildung des konstitutionellen ungarischen Ministeriums (einer königlich-ungarischen Regierung) und am 8. Juni 1867 zur Krönung Franz Josephs I. in Budapest. Die Länder der ungarischen Krone waren nun von Österreich innenpolitisch unabhängig; vor allem bei Außenpolitik und Militär hatte der Monarch aber auf einer Realunion zwischen Österreich (juristisch und politisch in Österreich oft Cisleithanien genannt) und Ungarn (Transleithanien) bestanden. Diese Realunion (ihre Einrichtungen wurden als k.u.k. bezeichnet) wurde von Ungarn mit Zustimmung von König Karl IV., gleichzeitig Kaiser Karl I. von Österreich, 51 Jahre später kurz vor dem Ende des Ersten Weltkriegs per 31. Oktober 1918 aufgekündigt. (de)
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  • Unter dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich versteht man die verfassungsrechtlichen Vereinbarungen, durch die das Kaisertum Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgewandelt wurde. Nach der Niederlage im Deutschen Krieg von 1866 war Kaiser Franz Joseph I. gezwungen, die Nationalitätenfrage im Vielvölkerstaat zu lösen. Die offenkundige Beschränkung der inneren Autonomie in den Ländern der ungarischen Krone, wie sie nach der Niederschlagung der ungarischen Revolution und des Freiheitskrieges von 1848/1849 absolutistisch festgelegt wurde, konnte wegen des passiven Widerstandes der führenden magyarischen Schichten gegen den Einheitsstaat nicht mehr aufrechterhalten werden. (de)
  • Unter dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich versteht man die verfassungsrechtlichen Vereinbarungen, durch die das Kaisertum Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgewandelt wurde. Nach der Niederlage im Deutschen Krieg von 1866 war Kaiser Franz Joseph I. gezwungen, die Nationalitätenfrage im Vielvölkerstaat zu lösen. Die offenkundige Beschränkung der inneren Autonomie in den Ländern der ungarischen Krone, wie sie nach der Niederschlagung der ungarischen Revolution und des Freiheitskrieges von 1848/1849 absolutistisch festgelegt wurde, konnte wegen des passiven Widerstandes der führenden magyarischen Schichten gegen den Einheitsstaat nicht mehr aufrechterhalten werden. (de)
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  • Österreichisch-Ungarischer Ausgleich (de)
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