Öffentliches Vermögen ist das im Eigentum der öffentlichen Hand stehende Vermögen. Es gliedert sich nach der auf Paul Laband beruhenden Unterscheidung in Verwaltungsvermögen und in Finanzvermögen. Verwaltungsvermögen ist Vermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient. Umgekehrt ist Finanzvermögen öffentliches Vermögen, das nicht unmittelbar, sondern nur durch seine Erträge öffentlichen Zwecken dient.

Property Value
dbo:abstract
  • Öffentliches Vermögen ist das im Eigentum der öffentlichen Hand stehende Vermögen. Es gliedert sich nach der auf Paul Laband beruhenden Unterscheidung in Verwaltungsvermögen und in Finanzvermögen. Verwaltungsvermögen ist Vermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient. Umgekehrt ist Finanzvermögen öffentliches Vermögen, das nicht unmittelbar, sondern nur durch seine Erträge öffentlichen Zwecken dient. (de)
  • Öffentliches Vermögen ist das im Eigentum der öffentlichen Hand stehende Vermögen. Es gliedert sich nach der auf Paul Laband beruhenden Unterscheidung in Verwaltungsvermögen und in Finanzvermögen. Verwaltungsvermögen ist Vermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient. Umgekehrt ist Finanzvermögen öffentliches Vermögen, das nicht unmittelbar, sondern nur durch seine Erträge öffentlichen Zwecken dient. (de)
dbo:wikiPageID
  • 1957736 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 147092012 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Öffentliches Vermögen ist das im Eigentum der öffentlichen Hand stehende Vermögen. Es gliedert sich nach der auf Paul Laband beruhenden Unterscheidung in Verwaltungsvermögen und in Finanzvermögen. Verwaltungsvermögen ist Vermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient. Umgekehrt ist Finanzvermögen öffentliches Vermögen, das nicht unmittelbar, sondern nur durch seine Erträge öffentlichen Zwecken dient. (de)
  • Öffentliches Vermögen ist das im Eigentum der öffentlichen Hand stehende Vermögen. Es gliedert sich nach der auf Paul Laband beruhenden Unterscheidung in Verwaltungsvermögen und in Finanzvermögen. Verwaltungsvermögen ist Vermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient. Umgekehrt ist Finanzvermögen öffentliches Vermögen, das nicht unmittelbar, sondern nur durch seine Erträge öffentlichen Zwecken dient. (de)
rdfs:label
  • Öffentliches Vermögen (Deutschland) (de)
  • Öffentliches Vermögen (Deutschland) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of