Als öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird in Deutschland und Österreich der Personenverkehr als Teil des öffentlichen Verkehrs (ÖV) im Rahmen der Grundversorgung auf Straße, Schiene und Wasser im Nahbereich bezeichnet. In der Schweiz hat der Begriff keine rechtliche Relevanz, wird im Rahmen der schrittweisen Annäherung an Europa aber häufig verwendet. Der Begriff öffentlicher Personennahverkehr grenzt sich jeweils vom Fernverkehr, Güterverkehr und Individualverkehr ab.

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  • Als öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird in Deutschland und Österreich der Personenverkehr als Teil des öffentlichen Verkehrs (ÖV) im Rahmen der Grundversorgung auf Straße, Schiene und Wasser im Nahbereich bezeichnet. In der Schweiz hat der Begriff keine rechtliche Relevanz, wird im Rahmen der schrittweisen Annäherung an Europa aber häufig verwendet. Der Begriff öffentlicher Personennahverkehr grenzt sich jeweils vom Fernverkehr, Güterverkehr und Individualverkehr ab. (de)
  • Als öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird in Deutschland und Österreich der Personenverkehr als Teil des öffentlichen Verkehrs (ÖV) im Rahmen der Grundversorgung auf Straße, Schiene und Wasser im Nahbereich bezeichnet. In der Schweiz hat der Begriff keine rechtliche Relevanz, wird im Rahmen der schrittweisen Annäherung an Europa aber häufig verwendet. Der Begriff öffentlicher Personennahverkehr grenzt sich jeweils vom Fernverkehr, Güterverkehr und Individualverkehr ab. (de)
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  • Als öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird in Deutschland und Österreich der Personenverkehr als Teil des öffentlichen Verkehrs (ÖV) im Rahmen der Grundversorgung auf Straße, Schiene und Wasser im Nahbereich bezeichnet. In der Schweiz hat der Begriff keine rechtliche Relevanz, wird im Rahmen der schrittweisen Annäherung an Europa aber häufig verwendet. Der Begriff öffentlicher Personennahverkehr grenzt sich jeweils vom Fernverkehr, Güterverkehr und Individualverkehr ab. (de)
  • Als öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird in Deutschland und Österreich der Personenverkehr als Teil des öffentlichen Verkehrs (ÖV) im Rahmen der Grundversorgung auf Straße, Schiene und Wasser im Nahbereich bezeichnet. In der Schweiz hat der Begriff keine rechtliche Relevanz, wird im Rahmen der schrittweisen Annäherung an Europa aber häufig verwendet. Der Begriff öffentlicher Personennahverkehr grenzt sich jeweils vom Fernverkehr, Güterverkehr und Individualverkehr ab. (de)
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