Die öffentlichen Empfehlungen für Schutzimpfungen und andere Schutzanwendungen werden nach (§ 20 Abs. 3 IfSG) von den obersten Landesgesundheitsbehörden ausgesprochen. Durch die Bundesländer erfolgt die föderale Umsetzung auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Für den Freistaat Sachsen werden die Impfempfehlungen von der Sächsischen Impfkommission ausgesprochen.

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  • Die öffentlichen Empfehlungen für Schutzimpfungen und andere Schutzanwendungen werden nach (§ 20 Abs. 3 IfSG) von den obersten Landesgesundheitsbehörden ausgesprochen. Durch die Bundesländer erfolgt die föderale Umsetzung auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Dies kann als direkte Übernahme der in den STIKO-Empfehlungen aufgeführten und empfohlenen Impfungen geschehen. Es ist auch möglich, dass vom Bundesland eine eigene Liste der öffentlichen Empfehlungen für Impfungen veröffentlicht wird. Diese kann von den STIKO-Empfehlungen abweichen und zum Beispiel zusätzliche Impfungen enthalten. Auch kann die Gruppe der Personen, für die eine Impfempfehlung ausgesprochen wird, von den durch die STIKO veröffentlichten Indikationsgruppen abweichen. In einigen Bundesländern wird zum Beispiel die Influenzaimpfung für alle empfohlen. Für den Freistaat Sachsen werden die Impfempfehlungen von der Sächsischen Impfkommission ausgesprochen. (de)
  • Die öffentlichen Empfehlungen für Schutzimpfungen und andere Schutzanwendungen werden nach (§ 20 Abs. 3 IfSG) von den obersten Landesgesundheitsbehörden ausgesprochen. Durch die Bundesländer erfolgt die föderale Umsetzung auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Dies kann als direkte Übernahme der in den STIKO-Empfehlungen aufgeführten und empfohlenen Impfungen geschehen. Es ist auch möglich, dass vom Bundesland eine eigene Liste der öffentlichen Empfehlungen für Impfungen veröffentlicht wird. Diese kann von den STIKO-Empfehlungen abweichen und zum Beispiel zusätzliche Impfungen enthalten. Auch kann die Gruppe der Personen, für die eine Impfempfehlung ausgesprochen wird, von den durch die STIKO veröffentlichten Indikationsgruppen abweichen. In einigen Bundesländern wird zum Beispiel die Influenzaimpfung für alle empfohlen. Für den Freistaat Sachsen werden die Impfempfehlungen von der Sächsischen Impfkommission ausgesprochen. (de)
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  • Die öffentlichen Empfehlungen für Schutzimpfungen und andere Schutzanwendungen werden nach (§ 20 Abs. 3 IfSG) von den obersten Landesgesundheitsbehörden ausgesprochen. Durch die Bundesländer erfolgt die föderale Umsetzung auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Für den Freistaat Sachsen werden die Impfempfehlungen von der Sächsischen Impfkommission ausgesprochen. (de)
  • Die öffentlichen Empfehlungen für Schutzimpfungen und andere Schutzanwendungen werden nach (§ 20 Abs. 3 IfSG) von den obersten Landesgesundheitsbehörden ausgesprochen. Durch die Bundesländer erfolgt die föderale Umsetzung auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Für den Freistaat Sachsen werden die Impfempfehlungen von der Sächsischen Impfkommission ausgesprochen. (de)
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  • Öffentliche Impfempfehlung (de)
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