Eine öffentliche Einrichtung ist eine Einrichtung, die durch Widmung einem bestimmten Kreis der Öffentlichkeit zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird. Der Begriff ist weit zu fassen. Einrichtung kann dabei jeder tatsächlich benutzbare Gegenstand sein, neben einer einzelnen Sache kann es sich auch um eine Sachgesamtheit oder nur um den Bestandteil einer Sache handeln. Zweck sowie Benutzungsart und -umfang werden durch die Widmung festgelegt. Nicht darunter fallen jedoch Sachen im Gemeingebrauch, wie etwa die öffentlichen Straßen.

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  • Eine öffentliche Einrichtung ist eine Einrichtung, die durch Widmung einem bestimmten Kreis der Öffentlichkeit zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird. Der Begriff ist weit zu fassen. Einrichtung kann dabei jeder tatsächlich benutzbare Gegenstand sein, neben einer einzelnen Sache kann es sich auch um eine Sachgesamtheit oder nur um den Bestandteil einer Sache handeln. Zweck sowie Benutzungsart und -umfang werden durch die Widmung festgelegt. Nicht darunter fallen jedoch Sachen im Gemeingebrauch, wie etwa die öffentlichen Straßen. (de)
  • Eine öffentliche Einrichtung ist eine Einrichtung, die durch Widmung einem bestimmten Kreis der Öffentlichkeit zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird. Der Begriff ist weit zu fassen. Einrichtung kann dabei jeder tatsächlich benutzbare Gegenstand sein, neben einer einzelnen Sache kann es sich auch um eine Sachgesamtheit oder nur um den Bestandteil einer Sache handeln. Zweck sowie Benutzungsart und -umfang werden durch die Widmung festgelegt. Nicht darunter fallen jedoch Sachen im Gemeingebrauch, wie etwa die öffentlichen Straßen. (de)
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  • Eine öffentliche Einrichtung ist eine Einrichtung, die durch Widmung einem bestimmten Kreis der Öffentlichkeit zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird. Der Begriff ist weit zu fassen. Einrichtung kann dabei jeder tatsächlich benutzbare Gegenstand sein, neben einer einzelnen Sache kann es sich auch um eine Sachgesamtheit oder nur um den Bestandteil einer Sache handeln. Zweck sowie Benutzungsart und -umfang werden durch die Widmung festgelegt. Nicht darunter fallen jedoch Sachen im Gemeingebrauch, wie etwa die öffentlichen Straßen. (de)
  • Eine öffentliche Einrichtung ist eine Einrichtung, die durch Widmung einem bestimmten Kreis der Öffentlichkeit zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird. Der Begriff ist weit zu fassen. Einrichtung kann dabei jeder tatsächlich benutzbare Gegenstand sein, neben einer einzelnen Sache kann es sich auch um eine Sachgesamtheit oder nur um den Bestandteil einer Sache handeln. Zweck sowie Benutzungsart und -umfang werden durch die Widmung festgelegt. Nicht darunter fallen jedoch Sachen im Gemeingebrauch, wie etwa die öffentlichen Straßen. (de)
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  • Öffentliche Einrichtung (de)
  • Öffentliche Einrichtung (de)
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