Öffentliche Bibliotheken werden im Bibliothekswesen gemeinhin als öffentlich zugängliche Bibliotheken mit einem Angebot an Beständen und Dienstleistungen für die allgemeine Bevölkerung verstanden und damit von den meist ebenfalls öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Bibliotheken unterschieden. In Deutschland dienen öffentliche Bibliotheken nach Artikel 5 (1) GG der allgemeinen Bildung und Informationsversorgung und als kulturelle Einrichtung für die Freizeitgestaltung aller Bürger.

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  • Öffentliche Bibliotheken werden im Bibliothekswesen gemeinhin als öffentlich zugängliche Bibliotheken mit einem Angebot an Beständen und Dienstleistungen für die allgemeine Bevölkerung verstanden und damit von den meist ebenfalls öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Bibliotheken unterschieden. In Deutschland dienen öffentliche Bibliotheken nach Artikel 5 (1) GG der allgemeinen Bildung und Informationsversorgung und als kulturelle Einrichtung für die Freizeitgestaltung aller Bürger. (de)
  • Öffentliche Bibliotheken werden im Bibliothekswesen gemeinhin als öffentlich zugängliche Bibliotheken mit einem Angebot an Beständen und Dienstleistungen für die allgemeine Bevölkerung verstanden und damit von den meist ebenfalls öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Bibliotheken unterschieden. In Deutschland dienen öffentliche Bibliotheken nach Artikel 5 (1) GG der allgemeinen Bildung und Informationsversorgung und als kulturelle Einrichtung für die Freizeitgestaltung aller Bürger. (de)
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  • Öffentliche Bibliothek (de)
  • Öffentliche Bibliothek (de)
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