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- Ein Zwischenschein (auch Interimsschein oder Anrechtsschein) ist die temporäre Version/Urkunde einer Aktie, genauer ein Anteilsschein an einem Unternehmen, der Aktionären vor der Ausgabe der Aktien zugeteilt wird und auf den ausdrücklich die gleichen Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes, wie auf Aktien angewendet werden (§ 8 Abs. 6 AktG). (de)
- Ein Zwischenschein (auch Interimsschein oder Anrechtsschein) ist die temporäre Version/Urkunde einer Aktie, genauer ein Anteilsschein an einem Unternehmen, der Aktionären vor der Ausgabe der Aktien zugeteilt wird und auf den ausdrücklich die gleichen Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes, wie auf Aktien angewendet werden (§ 8 Abs. 6 AktG). (de)
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- Ein Zwischenschein (auch Interimsschein oder Anrechtsschein) ist die temporäre Version/Urkunde einer Aktie, genauer ein Anteilsschein an einem Unternehmen, der Aktionären vor der Ausgabe der Aktien zugeteilt wird und auf den ausdrücklich die gleichen Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes, wie auf Aktien angewendet werden (§ 8 Abs. 6 AktG). (de)
- Ein Zwischenschein (auch Interimsschein oder Anrechtsschein) ist die temporäre Version/Urkunde einer Aktie, genauer ein Anteilsschein an einem Unternehmen, der Aktionären vor der Ausgabe der Aktien zugeteilt wird und auf den ausdrücklich die gleichen Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes, wie auf Aktien angewendet werden (§ 8 Abs. 6 AktG). (de)
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- Zwischenschein (de)
- Zwischenschein (de)
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