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- Die Zweitwagenversicherung oder Zweitwagenregelung ist eine vom Versicherer bedingungsgemäß gewährte Sondereinstufung beim Neuabschluss einer Versicherung eines weiteren Fahrzeuges auf denselben Versicherungsnehmer oder dessen Partner. Die Einstufungshöhe ist vom jeweiligen Versicherer abhängig und bezieht sich auf Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. Kaskoversicherung. Die Wirkung als Mengen- oder Kundenbindungsrabatt entsteht durch den Einstieg in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF) als KL 0, bei der sich der Beitragssatz, unterschiedlich gehandhabt im Markt, über einen Faktor von 1,6 bis 2,6 auf den Beitragssatz der Klasse SF 1 ermittelt. (de)
- Die Zweitwagenversicherung oder Zweitwagenregelung ist eine vom Versicherer bedingungsgemäß gewährte Sondereinstufung beim Neuabschluss einer Versicherung eines weiteren Fahrzeuges auf denselben Versicherungsnehmer oder dessen Partner. Die Einstufungshöhe ist vom jeweiligen Versicherer abhängig und bezieht sich auf Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. Kaskoversicherung. Die Wirkung als Mengen- oder Kundenbindungsrabatt entsteht durch den Einstieg in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF) als KL 0, bei der sich der Beitragssatz, unterschiedlich gehandhabt im Markt, über einen Faktor von 1,6 bis 2,6 auf den Beitragssatz der Klasse SF 1 ermittelt. (de)
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- Die Zweitwagenversicherung oder Zweitwagenregelung ist eine vom Versicherer bedingungsgemäß gewährte Sondereinstufung beim Neuabschluss einer Versicherung eines weiteren Fahrzeuges auf denselben Versicherungsnehmer oder dessen Partner. Die Einstufungshöhe ist vom jeweiligen Versicherer abhängig und bezieht sich auf Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. Kaskoversicherung. Die Wirkung als Mengen- oder Kundenbindungsrabatt entsteht durch den Einstieg in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF) als KL 0, bei der sich der Beitragssatz, unterschiedlich gehandhabt im Markt, über einen Faktor von 1,6 bis 2,6 auf den Beitragssatz der Klasse SF 1 ermittelt. (de)
- Die Zweitwagenversicherung oder Zweitwagenregelung ist eine vom Versicherer bedingungsgemäß gewährte Sondereinstufung beim Neuabschluss einer Versicherung eines weiteren Fahrzeuges auf denselben Versicherungsnehmer oder dessen Partner. Die Einstufungshöhe ist vom jeweiligen Versicherer abhängig und bezieht sich auf Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. Kaskoversicherung. Die Wirkung als Mengen- oder Kundenbindungsrabatt entsteht durch den Einstieg in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF) als KL 0, bei der sich der Beitragssatz, unterschiedlich gehandhabt im Markt, über einen Faktor von 1,6 bis 2,6 auf den Beitragssatz der Klasse SF 1 ermittelt. (de)
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- Zweitwagenversicherung (de)
- Zweitwagenversicherung (de)
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