Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Das SGB II ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und bildet den wesentlichen Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, wobei letzteres im allgemeinen Sprachgebrauch als Hartz-IV-Gesetz bezeichnet wird. Es regelt die Förderung (einschließlich finanzieller Förderung) von erwerbsfähigen Personen ab 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Property Value
dbo:abstract
  • Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Das SGB II ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und bildet den wesentlichen Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, wobei letzteres im allgemeinen Sprachgebrauch als Hartz-IV-Gesetz bezeichnet wird. Es regelt die Förderung (einschließlich finanzieller Förderung) von erwerbsfähigen Personen ab 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass vor seinem Inkrafttreten Arbeitslose zeitlich unbegrenzt Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III erhielten, die sich an der Höhe des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes orientierte; die Arbeitslosenhilfe wurde durch das Arbeitslosengeld II ersetzt. Arbeitslosengeld II wird prinzipiell ebenfalls zeitlich unbegrenzt gewährt. Der Bewilligungszeitraum soll jeweils sechs Monate umfassen, kann jedoch bei bestimmten Leistungsberechtigten auf bis zu zwölf Monate verlängert werden (Arbeitslosenhilfe: bis zu 12 Monate). (de)
  • Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Das SGB II ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und bildet den wesentlichen Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, wobei letzteres im allgemeinen Sprachgebrauch als Hartz-IV-Gesetz bezeichnet wird. Es regelt die Förderung (einschließlich finanzieller Förderung) von erwerbsfähigen Personen ab 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass vor seinem Inkrafttreten Arbeitslose zeitlich unbegrenzt Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III erhielten, die sich an der Höhe des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes orientierte; die Arbeitslosenhilfe wurde durch das Arbeitslosengeld II ersetzt. Arbeitslosengeld II wird prinzipiell ebenfalls zeitlich unbegrenzt gewährt. Der Bewilligungszeitraum soll jeweils sechs Monate umfassen, kann jedoch bei bestimmten Leistungsberechtigten auf bis zu zwölf Monate verlängert werden (Arbeitslosenhilfe: bis zu 12 Monate). (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4769850-0
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 860331 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158465826 (xsd:integer)
prop-de:abkürzung
  • SGB II
prop-de:art
prop-de:datumgesetz
  • 2003-12-24 (xsd:date)
prop-de:fna
  • 860 (xsd:integer)
prop-de:geltungsbereich
prop-de:gesta
  • B067
prop-de:inkrafttreten
  • 2005-01-01 (xsd:date)
prop-de:inkrafttretenletzteänderung
  • 2016-08-06 (xsd:date)
prop-de:kurztitel
  • Zweites Buch Sozialgesetzbuch
prop-de:letzteänderung
  • Art. 2 G vom 31. Juli 2016
prop-de:neubekanntmachung
  • 2011-05-13 (xsd:date)
prop-de:rechtsmaterie
prop-de:titel
  • Zweites Buch Sozialgesetzbuch
  • – Grundsicherung für Arbeitsuchende –
prop-de:typ
  • w
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Das SGB II ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und bildet den wesentlichen Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, wobei letzteres im allgemeinen Sprachgebrauch als Hartz-IV-Gesetz bezeichnet wird. Es regelt die Förderung (einschließlich finanzieller Förderung) von erwerbsfähigen Personen ab 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. (de)
  • Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Das SGB II ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und bildet den wesentlichen Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, wobei letzteres im allgemeinen Sprachgebrauch als Hartz-IV-Gesetz bezeichnet wird. Es regelt die Förderung (einschließlich finanzieller Förderung) von erwerbsfähigen Personen ab 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. (de)
rdfs:label
  • Zweites Buch Sozialgesetzbuch (de)
  • Zweites Buch Sozialgesetzbuch (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of