Die zweistufige Volksgesetzgebung unterscheidet sich von der dreistufigen darin, dass der endgültigen Abstimmung durch das Volk nur eine einleitende Stufe - nicht zwei - vorangehen.

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  • Die zweistufige Volksgesetzgebung unterscheidet sich von der dreistufigen darin, dass der endgültigen Abstimmung durch das Volk nur eine einleitende Stufe - nicht zwei - vorangehen. (de)
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  • Die zweistufige Volksgesetzgebung unterscheidet sich von der dreistufigen darin, dass der endgültigen Abstimmung durch das Volk nur eine einleitende Stufe - nicht zwei - vorangehen. (de)
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  • Zweistufige Volksgesetzgebung (de)
  • Zweistufige Volksgesetzgebung (de)
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