Die Möglichkeit zweisprachiger Ortsbezeichnungen in Polen hatte ein 2005 vom Parlament verabschiedetes Gesetz geschaffen. Es sieht ferner vor, dass in Gebieten mit nationalen Minderheiten ihre Muttersprache als Hilfssprache bei Behördengängen zugelassen werden könne. 17 Gemeinden mit deutscher Minderheit hatten sich nach Angaben des polnischen Innenministeriums bereits angemeldet. Sieben weitere bemühen sich um die Aufnahme ins Register. In Polen leben rund 150.000 Deutschstämmige, vor allem in Schlesien. Um ähnliche Erleichterungen bemühen sich auch Ortschaften mit weißrussischer, litauischer, lemkischer und kaschubischer Minderheit.

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  • Die Möglichkeit zweisprachiger Ortsbezeichnungen in Polen hatte ein 2005 vom Parlament verabschiedetes Gesetz geschaffen. Es sieht ferner vor, dass in Gebieten mit nationalen Minderheiten ihre Muttersprache als Hilfssprache bei Behördengängen zugelassen werden könne. 17 Gemeinden mit deutscher Minderheit hatten sich nach Angaben des polnischen Innenministeriums bereits angemeldet. Sieben weitere bemühen sich um die Aufnahme ins Register. In Polen leben rund 150.000 Deutschstämmige, vor allem in Schlesien. Um ähnliche Erleichterungen bemühen sich auch Ortschaften mit weißrussischer, litauischer, lemkischer und kaschubischer Minderheit. Zweisprachige Ortsnamen wurden inzwischen auch in den kaschubischen Gemeinden Stężyca und Chmielno eingeführt. Erste Ortschaft war dabei Szymbark, auf Kaschubisch lautet der Ortsname „Schimbark“. Die Genehmigungen für diese Gemeinden haben allerdings keinen direkten Bezug zum Minderheitengesetz. Die Kaschuben gelten nämlich weder als eine nationale noch eine ethnische Minderheit. Dafür aber ist ihre Sprache als Regionalsprache anerkannt worden. In ganz Polen werden derzeit 52 Gemeinden den Anforderungen bezüglich zweisprachiger Ortsnamen gerecht, davon liegen 27 in der Woiwodschaft Oppeln. Obwohl nur Namen aus der Zeit 1933 bis 1945 ausdrücklich nicht erlaubt sind, zeigte sich, dass die zuständige Kommission auch darüber hinaus willkürlich über die Einführung von Namen in den Minderheitensprachen entscheidet. So verhinderte sie beispielsweise auch die Wiedereinführung von Namen, die vor 1933 eingeführt wurden. Dadurch zeigt sich eine deutliche Bevormundung der Minderheiten, sowie eine Einschränkung der Selbstbestimmungsrechte der Minderheiten. Gleichzeitig verhindern die aktuellen Regelungen auch die Einführung moderner und neuer Namen oder Änderungen von Namen. Dies ist besonders problematisch, da neugegründete Orte oder andere neuentstandene topographische Objekte somit keine Namen in den Minderheitensprachen erhalten können. Dies bedeutet, dass die Minderheiten nur eingeschränkt ihre Kultur und Sprache pflegen können, sie dazu gezwungen sind, in vergangenen Zeiten zu verharren. Jedoch zeichnen sich lebendige Sprachen gerade dadurch aus, dass sie sich verändern. (de)
  • Die Möglichkeit zweisprachiger Ortsbezeichnungen in Polen hatte ein 2005 vom Parlament verabschiedetes Gesetz geschaffen. Es sieht ferner vor, dass in Gebieten mit nationalen Minderheiten ihre Muttersprache als Hilfssprache bei Behördengängen zugelassen werden könne. 17 Gemeinden mit deutscher Minderheit hatten sich nach Angaben des polnischen Innenministeriums bereits angemeldet. Sieben weitere bemühen sich um die Aufnahme ins Register. In Polen leben rund 150.000 Deutschstämmige, vor allem in Schlesien. Um ähnliche Erleichterungen bemühen sich auch Ortschaften mit weißrussischer, litauischer, lemkischer und kaschubischer Minderheit. Zweisprachige Ortsnamen wurden inzwischen auch in den kaschubischen Gemeinden Stężyca und Chmielno eingeführt. Erste Ortschaft war dabei Szymbark, auf Kaschubisch lautet der Ortsname „Schimbark“. Die Genehmigungen für diese Gemeinden haben allerdings keinen direkten Bezug zum Minderheitengesetz. Die Kaschuben gelten nämlich weder als eine nationale noch eine ethnische Minderheit. Dafür aber ist ihre Sprache als Regionalsprache anerkannt worden. In ganz Polen werden derzeit 52 Gemeinden den Anforderungen bezüglich zweisprachiger Ortsnamen gerecht, davon liegen 27 in der Woiwodschaft Oppeln. Obwohl nur Namen aus der Zeit 1933 bis 1945 ausdrücklich nicht erlaubt sind, zeigte sich, dass die zuständige Kommission auch darüber hinaus willkürlich über die Einführung von Namen in den Minderheitensprachen entscheidet. So verhinderte sie beispielsweise auch die Wiedereinführung von Namen, die vor 1933 eingeführt wurden. Dadurch zeigt sich eine deutliche Bevormundung der Minderheiten, sowie eine Einschränkung der Selbstbestimmungsrechte der Minderheiten. Gleichzeitig verhindern die aktuellen Regelungen auch die Einführung moderner und neuer Namen oder Änderungen von Namen. Dies ist besonders problematisch, da neugegründete Orte oder andere neuentstandene topographische Objekte somit keine Namen in den Minderheitensprachen erhalten können. Dies bedeutet, dass die Minderheiten nur eingeschränkt ihre Kultur und Sprache pflegen können, sie dazu gezwungen sind, in vergangenen Zeiten zu verharren. Jedoch zeichnen sich lebendige Sprachen gerade dadurch aus, dass sie sich verändern. (de)
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  • Die Möglichkeit zweisprachiger Ortsbezeichnungen in Polen hatte ein 2005 vom Parlament verabschiedetes Gesetz geschaffen. Es sieht ferner vor, dass in Gebieten mit nationalen Minderheiten ihre Muttersprache als Hilfssprache bei Behördengängen zugelassen werden könne. 17 Gemeinden mit deutscher Minderheit hatten sich nach Angaben des polnischen Innenministeriums bereits angemeldet. Sieben weitere bemühen sich um die Aufnahme ins Register. In Polen leben rund 150.000 Deutschstämmige, vor allem in Schlesien. Um ähnliche Erleichterungen bemühen sich auch Ortschaften mit weißrussischer, litauischer, lemkischer und kaschubischer Minderheit. (de)
  • Die Möglichkeit zweisprachiger Ortsbezeichnungen in Polen hatte ein 2005 vom Parlament verabschiedetes Gesetz geschaffen. Es sieht ferner vor, dass in Gebieten mit nationalen Minderheiten ihre Muttersprache als Hilfssprache bei Behördengängen zugelassen werden könne. 17 Gemeinden mit deutscher Minderheit hatten sich nach Angaben des polnischen Innenministeriums bereits angemeldet. Sieben weitere bemühen sich um die Aufnahme ins Register. In Polen leben rund 150.000 Deutschstämmige, vor allem in Schlesien. Um ähnliche Erleichterungen bemühen sich auch Ortschaften mit weißrussischer, litauischer, lemkischer und kaschubischer Minderheit. (de)
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  • Zweisprachige Ortsnamen in Polen (de)
  • Zweisprachige Ortsnamen in Polen (de)
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