Die Zwangstrennung ist die Trennung eines Internetzugangs vonseiten des Internetdienstanbieters (Providers). Sie erfolgt meist bei ausbleibender Nutzung einer bestehenden Verbindung (kein Datenverkehr über einen festgelegten Zeitraum) oder zu einem festgelegten Zeitpunkt. Es ist nicht möglich, die Zwangstrennung zu verhindern, jedoch können Router und Softwarelösungen automatisiert die Trennung erkennen und sich sofort wieder einwählen.

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  • Die Zwangstrennung ist die Trennung eines Internetzugangs vonseiten des Internetdienstanbieters (Providers). Sie erfolgt meist bei ausbleibender Nutzung einer bestehenden Verbindung (kein Datenverkehr über einen festgelegten Zeitraum) oder zu einem festgelegten Zeitpunkt. Die Zwangstrennung verfolgt vorwiegend zwei Zwecke. Zum einen verfügt der Anbieter nur über ein begrenztes Kontingent an IP-Adressen und ist daher daran interessiert, dass keine Adressen für ungenutzte Verbindungen verschwendet werden. Zum anderen möchte der Anbieter den privaten Betrieb eines Servers erschweren. Dies geschieht explizit dadurch, dass mit der Zwangstrennung dem Anschluss eine neue IP-Adresse zugewiesen wird. Somit ist der Anschluss nicht immer unter derselben IP-Adresse erreichbar und der Betrieb eines eigenen, stets zu erreichenden Servers wird somit verhindert. Zwar können Dienste wie dynamisches DNS dem Anschluss über Umwege eine statische Adresse zuweisen, das Problem der abreißenden Verbindungen und kurzzeitigen Unerreichbarkeit bleibt jedoch bestehen. Weiterhin ist die Zwangstrennung unter Umständen für das Billing der Internetanbieter notwendig. Wird ein Tarif nach Datenmenge abgerechnet, so wird von vielen Systemen der Umfang des Datenverkehrs zwischen dem Beginn der Verbindung und dem Ende ermittelt. Moderne Billing-Systeme hingegen benötigen keine Zwangstrennung um den Datenverkehr zu erfassen. Zudem sind mengenbasierte Tarife im Festnetz-Bereich heute kaum noch anzutreffen. Es ist nicht möglich, die Zwangstrennung zu verhindern, jedoch können Router und Softwarelösungen automatisiert die Trennung erkennen und sich sofort wieder einwählen. Unter IPv4 bietet die Zwangstrennung dem Privatanwender einen Schutz der Privatsphäre und, solange gegen ihn keine polizeilichen Ermittlungen laufen, auch eine gewisse Anonymität. Mit der Einführung von IPv6 ist dieser Schutz nur dann gegeben, wenn die im definierte „Privacy Extensions“ aktiviert ist. Alle populären Betriebssysteme setzen diese Erweiterungen standardmäßig um. (de)
  • Die Zwangstrennung ist die Trennung eines Internetzugangs vonseiten des Internetdienstanbieters (Providers). Sie erfolgt meist bei ausbleibender Nutzung einer bestehenden Verbindung (kein Datenverkehr über einen festgelegten Zeitraum) oder zu einem festgelegten Zeitpunkt. Die Zwangstrennung verfolgt vorwiegend zwei Zwecke. Zum einen verfügt der Anbieter nur über ein begrenztes Kontingent an IP-Adressen und ist daher daran interessiert, dass keine Adressen für ungenutzte Verbindungen verschwendet werden. Zum anderen möchte der Anbieter den privaten Betrieb eines Servers erschweren. Dies geschieht explizit dadurch, dass mit der Zwangstrennung dem Anschluss eine neue IP-Adresse zugewiesen wird. Somit ist der Anschluss nicht immer unter derselben IP-Adresse erreichbar und der Betrieb eines eigenen, stets zu erreichenden Servers wird somit verhindert. Zwar können Dienste wie dynamisches DNS dem Anschluss über Umwege eine statische Adresse zuweisen, das Problem der abreißenden Verbindungen und kurzzeitigen Unerreichbarkeit bleibt jedoch bestehen. Weiterhin ist die Zwangstrennung unter Umständen für das Billing der Internetanbieter notwendig. Wird ein Tarif nach Datenmenge abgerechnet, so wird von vielen Systemen der Umfang des Datenverkehrs zwischen dem Beginn der Verbindung und dem Ende ermittelt. Moderne Billing-Systeme hingegen benötigen keine Zwangstrennung um den Datenverkehr zu erfassen. Zudem sind mengenbasierte Tarife im Festnetz-Bereich heute kaum noch anzutreffen. Es ist nicht möglich, die Zwangstrennung zu verhindern, jedoch können Router und Softwarelösungen automatisiert die Trennung erkennen und sich sofort wieder einwählen. Unter IPv4 bietet die Zwangstrennung dem Privatanwender einen Schutz der Privatsphäre und, solange gegen ihn keine polizeilichen Ermittlungen laufen, auch eine gewisse Anonymität. Mit der Einführung von IPv6 ist dieser Schutz nur dann gegeben, wenn die im definierte „Privacy Extensions“ aktiviert ist. Alle populären Betriebssysteme setzen diese Erweiterungen standardmäßig um. (de)
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  • Die Zwangstrennung ist die Trennung eines Internetzugangs vonseiten des Internetdienstanbieters (Providers). Sie erfolgt meist bei ausbleibender Nutzung einer bestehenden Verbindung (kein Datenverkehr über einen festgelegten Zeitraum) oder zu einem festgelegten Zeitpunkt. Es ist nicht möglich, die Zwangstrennung zu verhindern, jedoch können Router und Softwarelösungen automatisiert die Trennung erkennen und sich sofort wieder einwählen. (de)
  • Die Zwangstrennung ist die Trennung eines Internetzugangs vonseiten des Internetdienstanbieters (Providers). Sie erfolgt meist bei ausbleibender Nutzung einer bestehenden Verbindung (kein Datenverkehr über einen festgelegten Zeitraum) oder zu einem festgelegten Zeitpunkt. Es ist nicht möglich, die Zwangstrennung zu verhindern, jedoch können Router und Softwarelösungen automatisiert die Trennung erkennen und sich sofort wieder einwählen. (de)
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  • Zwangstrennung (de)
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