Eine Zwangsschlichtung ist im Arbeitsrecht eine gesetzliche Regelung, nach der Tarifkonflikte nicht durch Arbeitskämpfe, sondern durch eine obligatorische Schlichtung entschieden werden. Eine Zwangsschlichtung schränkt die Tarifautonomie ein. Sie wird üblicherweise mit den Kosten begründet, die Streiks und Aussperrungen verursachen.

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  • Eine Zwangsschlichtung ist im Arbeitsrecht eine gesetzliche Regelung, nach der Tarifkonflikte nicht durch Arbeitskämpfe, sondern durch eine obligatorische Schlichtung entschieden werden. Eine Zwangsschlichtung schränkt die Tarifautonomie ein. Sie wird üblicherweise mit den Kosten begründet, die Streiks und Aussperrungen verursachen. (de)
  • Eine Zwangsschlichtung ist im Arbeitsrecht eine gesetzliche Regelung, nach der Tarifkonflikte nicht durch Arbeitskämpfe, sondern durch eine obligatorische Schlichtung entschieden werden. Eine Zwangsschlichtung schränkt die Tarifautonomie ein. Sie wird üblicherweise mit den Kosten begründet, die Streiks und Aussperrungen verursachen. (de)
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  • Eine Zwangsschlichtung ist im Arbeitsrecht eine gesetzliche Regelung, nach der Tarifkonflikte nicht durch Arbeitskämpfe, sondern durch eine obligatorische Schlichtung entschieden werden. Eine Zwangsschlichtung schränkt die Tarifautonomie ein. Sie wird üblicherweise mit den Kosten begründet, die Streiks und Aussperrungen verursachen. (de)
  • Eine Zwangsschlichtung ist im Arbeitsrecht eine gesetzliche Regelung, nach der Tarifkonflikte nicht durch Arbeitskämpfe, sondern durch eine obligatorische Schlichtung entschieden werden. Eine Zwangsschlichtung schränkt die Tarifautonomie ein. Sie wird üblicherweise mit den Kosten begründet, die Streiks und Aussperrungen verursachen. (de)
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  • Zwangsschlichtung (de)
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