Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag (ZB) wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt (§ 242 SGB V n. F.). Krankenkassen haben damit ein zusätzliches Mittel, finanzielle Engpässe auszugleichen. Zum anderen soll er den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung fördern und für Kostenbewusstsein auf Versichertenseite sorgen. Den Zusatzbeitrag müssen die Krankenkassenmitglieder alleine tragen. Das heißt, auch Beitragssteigerungen in der Zukunft bezahlen die Mitglieder allein.

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  • Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag (ZB) wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt (§ 242 SGB V n. F.). Krankenkassen haben damit ein zusätzliches Mittel, finanzielle Engpässe auszugleichen. Zum anderen soll er den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung fördern und für Kostenbewusstsein auf Versichertenseite sorgen. Den Zusatzbeitrag müssen die Krankenkassenmitglieder alleine tragen. Das heißt, auch Beitragssteigerungen in der Zukunft bezahlen die Mitglieder allein. (de)
  • Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag (ZB) wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt (§ 242 SGB V n. F.). Krankenkassen haben damit ein zusätzliches Mittel, finanzielle Engpässe auszugleichen. Zum anderen soll er den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung fördern und für Kostenbewusstsein auf Versichertenseite sorgen. Den Zusatzbeitrag müssen die Krankenkassenmitglieder alleine tragen. Das heißt, auch Beitragssteigerungen in der Zukunft bezahlen die Mitglieder allein. (de)
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  • Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag (ZB) wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt (§ 242 SGB V n. F.). Krankenkassen haben damit ein zusätzliches Mittel, finanzielle Engpässe auszugleichen. Zum anderen soll er den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung fördern und für Kostenbewusstsein auf Versichertenseite sorgen. Den Zusatzbeitrag müssen die Krankenkassenmitglieder alleine tragen. Das heißt, auch Beitragssteigerungen in der Zukunft bezahlen die Mitglieder allein. (de)
  • Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag (ZB) wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt (§ 242 SGB V n. F.). Krankenkassen haben damit ein zusätzliches Mittel, finanzielle Engpässe auszugleichen. Zum anderen soll er den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung fördern und für Kostenbewusstsein auf Versichertenseite sorgen. Den Zusatzbeitrag müssen die Krankenkassenmitglieder alleine tragen. Das heißt, auch Beitragssteigerungen in der Zukunft bezahlen die Mitglieder allein. (de)
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