Das Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) ergänzt das NATO-Truppenstatut von 1951. Es wurde von den Vertretern Belgiens, Kanadas, Frankreichs, der Bundesrepublik Deutschland, der Niederlande, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet.

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  • Das Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) ergänzt das NATO-Truppenstatut von 1951. Es wurde von den Vertretern Belgiens, Kanadas, Frankreichs, der Bundesrepublik Deutschland, der Niederlande, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet. Es betrifft die Fragen der Stationierung fremder NATO-Streitkräfte, darunter Privilegierungen, Immunitäten, zum Beispiel bei der Zivil-, Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit, der Sozialversicherung, der Zoll- und Steuerpflicht oder dem Führen von Kraftfahrzeugen. (de)
  • Das Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) ergänzt das NATO-Truppenstatut von 1951. Es wurde von den Vertretern Belgiens, Kanadas, Frankreichs, der Bundesrepublik Deutschland, der Niederlande, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet. Es betrifft die Fragen der Stationierung fremder NATO-Streitkräfte, darunter Privilegierungen, Immunitäten, zum Beispiel bei der Zivil-, Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit, der Sozialversicherung, der Zoll- und Steuerpflicht oder dem Führen von Kraftfahrzeugen. (de)
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  • Das Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) ergänzt das NATO-Truppenstatut von 1951. Es wurde von den Vertretern Belgiens, Kanadas, Frankreichs, der Bundesrepublik Deutschland, der Niederlande, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet. (de)
  • Das Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) ergänzt das NATO-Truppenstatut von 1951. Es wurde von den Vertretern Belgiens, Kanadas, Frankreichs, der Bundesrepublik Deutschland, der Niederlande, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet. (de)
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  • Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (de)
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