Die Zusatz- und Sonderversorgungen waren Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung in der DDR. Zusätzlich zur Sozialversicherung wurden für bestimmte Berufsgruppen und Personenkreise Versorgungssysteme aufgebaut. Leistungen aus der Zusatzversorgung wurden dabei zusätzlich zu den Leistungen aus einer Sozialversicherung gewährt. Die Versorgungssysteme ähnelten in etwa den in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Betriebsrenten bzw. der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Es existierten 27 Zusatzversorgungssysteme und vier Sonderversorgungssysteme.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Zusatz- und Sonderversorgungen waren Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung in der DDR. Zusätzlich zur Sozialversicherung wurden für bestimmte Berufsgruppen und Personenkreise Versorgungssysteme aufgebaut. Leistungen aus der Zusatzversorgung wurden dabei zusätzlich zu den Leistungen aus einer Sozialversicherung gewährt. Die Versorgungssysteme ähnelten in etwa den in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Betriebsrenten bzw. der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Leistungen aus der Sonderversorgung dagegen wurden anstelle einer Leistung aus der Sozialpflichtversicherung gewährt. Diese Versorgung glich damit der Beamtenversorgung der Bundesrepublik. Es existierten 27 Zusatzversorgungssysteme und vier Sonderversorgungssysteme. Die Systeme wurden durch das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG, Art. 3 des Rentenüberleitungsgesetzes) geschlossen und die erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Durch die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) wurde der Anwendungsbereich der Ansprüche und Anwartschaften nach dem AAÜG erheblich ausgeweitet. Nunmehr ist der fiktive Erwerb von Anwartschaften in der DDR möglich. Allerdings hat das BSG mit einer Serie von Urteilen vom 8. und 9. April 2002 wieder für Einschränkungen gesorgt, nachdem die Ausweitung des betroffenen Personenkreises zu Zusatzkosten in Milliardenhöhe für den Steuerzahler geführt hatte. Seitdem wird die Sozialgerichtsbarkeit mit tausenden Prozessen zur Anwendung der BSG-Rechtsprechung befasst. (de)
  • Die Zusatz- und Sonderversorgungen waren Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung in der DDR. Zusätzlich zur Sozialversicherung wurden für bestimmte Berufsgruppen und Personenkreise Versorgungssysteme aufgebaut. Leistungen aus der Zusatzversorgung wurden dabei zusätzlich zu den Leistungen aus einer Sozialversicherung gewährt. Die Versorgungssysteme ähnelten in etwa den in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Betriebsrenten bzw. der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Leistungen aus der Sonderversorgung dagegen wurden anstelle einer Leistung aus der Sozialpflichtversicherung gewährt. Diese Versorgung glich damit der Beamtenversorgung der Bundesrepublik. Es existierten 27 Zusatzversorgungssysteme und vier Sonderversorgungssysteme. Die Systeme wurden durch das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG, Art. 3 des Rentenüberleitungsgesetzes) geschlossen und die erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Durch die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) wurde der Anwendungsbereich der Ansprüche und Anwartschaften nach dem AAÜG erheblich ausgeweitet. Nunmehr ist der fiktive Erwerb von Anwartschaften in der DDR möglich. Allerdings hat das BSG mit einer Serie von Urteilen vom 8. und 9. April 2002 wieder für Einschränkungen gesorgt, nachdem die Ausweitung des betroffenen Personenkreises zu Zusatzkosten in Milliardenhöhe für den Steuerzahler geführt hatte. Seitdem wird die Sozialgerichtsbarkeit mit tausenden Prozessen zur Anwendung der BSG-Rechtsprechung befasst. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 1065871 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 142226121 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Zusatz- und Sonderversorgungen waren Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung in der DDR. Zusätzlich zur Sozialversicherung wurden für bestimmte Berufsgruppen und Personenkreise Versorgungssysteme aufgebaut. Leistungen aus der Zusatzversorgung wurden dabei zusätzlich zu den Leistungen aus einer Sozialversicherung gewährt. Die Versorgungssysteme ähnelten in etwa den in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Betriebsrenten bzw. der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Es existierten 27 Zusatzversorgungssysteme und vier Sonderversorgungssysteme. (de)
  • Die Zusatz- und Sonderversorgungen waren Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung in der DDR. Zusätzlich zur Sozialversicherung wurden für bestimmte Berufsgruppen und Personenkreise Versorgungssysteme aufgebaut. Leistungen aus der Zusatzversorgung wurden dabei zusätzlich zu den Leistungen aus einer Sozialversicherung gewährt. Die Versorgungssysteme ähnelten in etwa den in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Betriebsrenten bzw. der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Es existierten 27 Zusatzversorgungssysteme und vier Sonderversorgungssysteme. (de)
rdfs:label
  • Zusatz- und Sonderversorgung (de)
  • Zusatz- und Sonderversorgung (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of