Zurechnung (auch Zuschreibung, lat. imputatio) bedeutet, dass man eine Person für ein bestimmtes Verhalten und dessen Folgen rechtlich verantwortlich macht. Die Person treffen dann die Rechtsfolgen, die die Rechtsordnung an das betreffende Verhalten knüpft.

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  • Zurechnung (auch Zuschreibung, lat. imputatio) bedeutet, dass man eine Person für ein bestimmtes Verhalten und dessen Folgen rechtlich verantwortlich macht. Die Person treffen dann die Rechtsfolgen, die die Rechtsordnung an das betreffende Verhalten knüpft. Im deutschen Straf- und Deliktsrecht steht die Zurechnung in engem Zusammenhang mit dem Begriff der Kausalität. Grundlage ist die in der deutschen Rechtsordnung herrschende Vorstellung von der Willens- und Handlungsfreiheit, die es ermöglicht, Menschen für ihr Tun und die daraus resultierenden Folgen verantwortlich zu machen. Die Neurojurisprudenz stellt diesen Zusammenhang in Frage. (de)
  • Zurechnung (auch Zuschreibung, lat. imputatio) bedeutet, dass man eine Person für ein bestimmtes Verhalten und dessen Folgen rechtlich verantwortlich macht. Die Person treffen dann die Rechtsfolgen, die die Rechtsordnung an das betreffende Verhalten knüpft. Im deutschen Straf- und Deliktsrecht steht die Zurechnung in engem Zusammenhang mit dem Begriff der Kausalität. Grundlage ist die in der deutschen Rechtsordnung herrschende Vorstellung von der Willens- und Handlungsfreiheit, die es ermöglicht, Menschen für ihr Tun und die daraus resultierenden Folgen verantwortlich zu machen. Die Neurojurisprudenz stellt diesen Zusammenhang in Frage. (de)
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  • Zurechnung (auch Zuschreibung, lat. imputatio) bedeutet, dass man eine Person für ein bestimmtes Verhalten und dessen Folgen rechtlich verantwortlich macht. Die Person treffen dann die Rechtsfolgen, die die Rechtsordnung an das betreffende Verhalten knüpft. (de)
  • Zurechnung (auch Zuschreibung, lat. imputatio) bedeutet, dass man eine Person für ein bestimmtes Verhalten und dessen Folgen rechtlich verantwortlich macht. Die Person treffen dann die Rechtsfolgen, die die Rechtsordnung an das betreffende Verhalten knüpft. (de)
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  • Zurechnung (de)
  • Zurechnung (de)
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