Unter einer Zunfttruhe, Zunftlade oder Amtslade versteht man ein kastenförmiges, durch Beschriftung und/oder Embleme ausgezeichnetes Verwahrmöbel aus dem ehemaligen Besitz einer Zunft. Es bewahrte nicht nur deren wichtige Dokumente und Wertobjekte, sondern spielte auch eine besondere Rolle bei ihren Amtshandlungen und Zeremonien. Darüber hinaus wurde der Begriff Lade im Sinne eines pars pro toto als Synonym für Zunft gebraucht, in Norddeutschland auch speziell für "Totenladen", die Sterbekassen der Handwerker, sowie für Gesellenkorporationen.

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  • Unter einer Zunfttruhe, Zunftlade oder Amtslade versteht man ein kastenförmiges, durch Beschriftung und/oder Embleme ausgezeichnetes Verwahrmöbel aus dem ehemaligen Besitz einer Zunft. Es bewahrte nicht nur deren wichtige Dokumente und Wertobjekte, sondern spielte auch eine besondere Rolle bei ihren Amtshandlungen und Zeremonien. Darüber hinaus wurde der Begriff Lade im Sinne eines pars pro toto als Synonym für Zunft gebraucht, in Norddeutschland auch speziell für "Totenladen", die Sterbekassen der Handwerker, sowie für Gesellenkorporationen. (de)
  • Unter einer Zunfttruhe, Zunftlade oder Amtslade versteht man ein kastenförmiges, durch Beschriftung und/oder Embleme ausgezeichnetes Verwahrmöbel aus dem ehemaligen Besitz einer Zunft. Es bewahrte nicht nur deren wichtige Dokumente und Wertobjekte, sondern spielte auch eine besondere Rolle bei ihren Amtshandlungen und Zeremonien. Darüber hinaus wurde der Begriff Lade im Sinne eines pars pro toto als Synonym für Zunft gebraucht, in Norddeutschland auch speziell für "Totenladen", die Sterbekassen der Handwerker, sowie für Gesellenkorporationen. (de)
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  • Unter einer Zunfttruhe, Zunftlade oder Amtslade versteht man ein kastenförmiges, durch Beschriftung und/oder Embleme ausgezeichnetes Verwahrmöbel aus dem ehemaligen Besitz einer Zunft. Es bewahrte nicht nur deren wichtige Dokumente und Wertobjekte, sondern spielte auch eine besondere Rolle bei ihren Amtshandlungen und Zeremonien. Darüber hinaus wurde der Begriff Lade im Sinne eines pars pro toto als Synonym für Zunft gebraucht, in Norddeutschland auch speziell für "Totenladen", die Sterbekassen der Handwerker, sowie für Gesellenkorporationen. (de)
  • Unter einer Zunfttruhe, Zunftlade oder Amtslade versteht man ein kastenförmiges, durch Beschriftung und/oder Embleme ausgezeichnetes Verwahrmöbel aus dem ehemaligen Besitz einer Zunft. Es bewahrte nicht nur deren wichtige Dokumente und Wertobjekte, sondern spielte auch eine besondere Rolle bei ihren Amtshandlungen und Zeremonien. Darüber hinaus wurde der Begriff Lade im Sinne eines pars pro toto als Synonym für Zunft gebraucht, in Norddeutschland auch speziell für "Totenladen", die Sterbekassen der Handwerker, sowie für Gesellenkorporationen. (de)
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  • Zunfttruhe (de)
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