Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen beschreibt allgemein die Erteilung einer Betriebserlaubnis, Baugenehmigung, Betriebsbewilligung bzw. Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen zum Verkehr auf den Netzen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach den jeweiligen nationalen Zulassungsgesetzen oder Verordnungen. Diese Gesetze und Verordnungen beschreiben im Allgemeinen, dass den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen müssen. Diese Anforderungen an Fahrzeuge sind in den Anerkannten Regeln der Technik und in nationalen Richtlinien bzw. Gesetzen beschrieben. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens müssen diese Anforderungen nachgewiesen werden. Teilweise sind diese Anforderungen von Land zu Land unterschiedliche, was den grenzüberschreitenden Verkehr von Eisenbahnfahrzeugen schwierig gestaltet.Die Na

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  • Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen beschreibt allgemein die Erteilung einer Betriebserlaubnis, Baugenehmigung, Betriebsbewilligung bzw. Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen zum Verkehr auf den Netzen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach den jeweiligen nationalen Zulassungsgesetzen oder Verordnungen. Diese Gesetze und Verordnungen beschreiben im Allgemeinen, dass den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen müssen. Diese Anforderungen an Fahrzeuge sind in den Anerkannten Regeln der Technik und in nationalen Richtlinien bzw. Gesetzen beschrieben. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens müssen diese Anforderungen nachgewiesen werden. Teilweise sind diese Anforderungen von Land zu Land unterschiedliche, was den grenzüberschreitenden Verkehr von Eisenbahnfahrzeugen schwierig gestaltet.Die Nachweisführung der Sicherheit und der funktionalen Anforderungen erfolgt durch technische Beschreibungen, Prüfberichte, Gutachten, Sicherheitsnachweise, Sicherheitsanalysen. Die Zulassung sprechen nationale Behörden für jedes Land aus. Dies sind z. B.: * Schweiz: Bundesamt für Verkehr (BAV) * Österreich: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) * Deutschland: Eisenbahn-Bundesamt (EBA) * Niederlande: Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT) * Italien: RFI – DT- Cesifer (Rete Ferroviaria Italiana S.p.A., Direzione Tecnica, Certificazione Sicurezza Imprese Ferroviarie) * Frankreich: Etablissement Public de Sécurité Ferroviaire (EPSF) (de)
  • Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen beschreibt allgemein die Erteilung einer Betriebserlaubnis, Baugenehmigung, Betriebsbewilligung bzw. Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen zum Verkehr auf den Netzen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach den jeweiligen nationalen Zulassungsgesetzen oder Verordnungen. Diese Gesetze und Verordnungen beschreiben im Allgemeinen, dass den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen müssen. Diese Anforderungen an Fahrzeuge sind in den Anerkannten Regeln der Technik und in nationalen Richtlinien bzw. Gesetzen beschrieben. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens müssen diese Anforderungen nachgewiesen werden. Teilweise sind diese Anforderungen von Land zu Land unterschiedliche, was den grenzüberschreitenden Verkehr von Eisenbahnfahrzeugen schwierig gestaltet.Die Nachweisführung der Sicherheit und der funktionalen Anforderungen erfolgt durch technische Beschreibungen, Prüfberichte, Gutachten, Sicherheitsnachweise, Sicherheitsanalysen. Die Zulassung sprechen nationale Behörden für jedes Land aus. Dies sind z. B.: * Schweiz: Bundesamt für Verkehr (BAV) * Österreich: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) * Deutschland: Eisenbahn-Bundesamt (EBA) * Niederlande: Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT) * Italien: RFI – DT- Cesifer (Rete Ferroviaria Italiana S.p.A., Direzione Tecnica, Certificazione Sicurezza Imprese Ferroviarie) * Frankreich: Etablissement Public de Sécurité Ferroviaire (EPSF) (de)
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  • Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen beschreibt allgemein die Erteilung einer Betriebserlaubnis, Baugenehmigung, Betriebsbewilligung bzw. Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen zum Verkehr auf den Netzen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach den jeweiligen nationalen Zulassungsgesetzen oder Verordnungen. Diese Gesetze und Verordnungen beschreiben im Allgemeinen, dass den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen müssen. Diese Anforderungen an Fahrzeuge sind in den Anerkannten Regeln der Technik und in nationalen Richtlinien bzw. Gesetzen beschrieben. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens müssen diese Anforderungen nachgewiesen werden. Teilweise sind diese Anforderungen von Land zu Land unterschiedliche, was den grenzüberschreitenden Verkehr von Eisenbahnfahrzeugen schwierig gestaltet.Die Na (de)
  • Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen beschreibt allgemein die Erteilung einer Betriebserlaubnis, Baugenehmigung, Betriebsbewilligung bzw. Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen zum Verkehr auf den Netzen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach den jeweiligen nationalen Zulassungsgesetzen oder Verordnungen. Diese Gesetze und Verordnungen beschreiben im Allgemeinen, dass den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen müssen. Diese Anforderungen an Fahrzeuge sind in den Anerkannten Regeln der Technik und in nationalen Richtlinien bzw. Gesetzen beschrieben. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens müssen diese Anforderungen nachgewiesen werden. Teilweise sind diese Anforderungen von Land zu Land unterschiedliche, was den grenzüberschreitenden Verkehr von Eisenbahnfahrzeugen schwierig gestaltet.Die Na (de)
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  • Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen (de)
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