Die Zugewinngemeinschaft ist eine Unterart der Gütertrennung im Bürgerlichen Gesetzbuch und zugleich der gesetzliche Güterstand. Dabei bleiben die Güter der Partner während der Ehe getrennt, jedoch wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt, wenn ein Partner stirbt oder die Ehe geschieden wird (§ 1363).

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  • Die Zugewinngemeinschaft ist eine Unterart der Gütertrennung im Bürgerlichen Gesetzbuch und zugleich der gesetzliche Güterstand. Dabei bleiben die Güter der Partner während der Ehe getrennt, jedoch wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt, wenn ein Partner stirbt oder die Ehe geschieden wird (§ 1363). (de)
  • Die Zugewinngemeinschaft ist eine Unterart der Gütertrennung im Bürgerlichen Gesetzbuch und zugleich der gesetzliche Güterstand. Dabei bleiben die Güter der Partner während der Ehe getrennt, jedoch wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt, wenn ein Partner stirbt oder die Ehe geschieden wird (§ 1363). (de)
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  • Die Zugewinngemeinschaft ist eine Unterart der Gütertrennung im Bürgerlichen Gesetzbuch und zugleich der gesetzliche Güterstand. Dabei bleiben die Güter der Partner während der Ehe getrennt, jedoch wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt, wenn ein Partner stirbt oder die Ehe geschieden wird (§ 1363). (de)
  • Die Zugewinngemeinschaft ist eine Unterart der Gütertrennung im Bürgerlichen Gesetzbuch und zugleich der gesetzliche Güterstand. Dabei bleiben die Güter der Partner während der Ehe getrennt, jedoch wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt, wenn ein Partner stirbt oder die Ehe geschieden wird (§ 1363). (de)
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  • Zugewinngemeinschaft (de)
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