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- Zugbildung bedeutet die Zusammenstellung der Personen- beziehungsweise Güterwagen zu einem Zug. Maßgeblich hierfür ist in Deutschland die Fahrdienstvorschrift sowie ergänzende Vorschriften. In Österreich ist hierfür der Abschnitt IV der Verkehrsvorschrift (V3) maßgeblich. Es dürfen z. B.:
* nur Fahrzeuge eingestellt werden, die zur Beförderung mit dem Zug zugelassen sind,
* die für den Zuglauf zulässige Länge und Achsenanzahl nicht überschritten werden,
* keine Fahrzeuge eingestellt werden, deren Zustand oder Ladung die Betriebssicherheit gefährdet oder deren Achsdruck, Metergewicht oder Achsstand nicht der zu befahrenden Strecke entspricht. Grundsätzlich zu unterscheiden sind die Zugbildungsvorschriften bei Reise- und bei Güterzügen. (de)
- Zugbildung bedeutet die Zusammenstellung der Personen- beziehungsweise Güterwagen zu einem Zug. Maßgeblich hierfür ist in Deutschland die Fahrdienstvorschrift sowie ergänzende Vorschriften. In Österreich ist hierfür der Abschnitt IV der Verkehrsvorschrift (V3) maßgeblich. Es dürfen z. B.:
* nur Fahrzeuge eingestellt werden, die zur Beförderung mit dem Zug zugelassen sind,
* die für den Zuglauf zulässige Länge und Achsenanzahl nicht überschritten werden,
* keine Fahrzeuge eingestellt werden, deren Zustand oder Ladung die Betriebssicherheit gefährdet oder deren Achsdruck, Metergewicht oder Achsstand nicht der zu befahrenden Strecke entspricht. Grundsätzlich zu unterscheiden sind die Zugbildungsvorschriften bei Reise- und bei Güterzügen. (de)
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