Das Zuflussprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind. Das korrespondierende Abflussprinzip schreibt entsprechend vor, dass Ausgaben in dem Kalenderjahr anzusetzen sind, in dem sie geleistet wurden. Das Zuflussprinzip existiert auch in anderen Rechtsbereichen. Für das SGB II, d.h. für die Frage, wann und wie Einkünfte auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") angerechnet werden, ist es in der Alg II-V geregelt.

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  • Das Zuflussprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind. Das korrespondierende Abflussprinzip schreibt entsprechend vor, dass Ausgaben in dem Kalenderjahr anzusetzen sind, in dem sie geleistet wurden. Das Zuflussprinzip existiert auch in anderen Rechtsbereichen. Für das SGB II, d.h. für die Frage, wann und wie Einkünfte auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") angerechnet werden, ist es in der Alg II-V geregelt. Das Zuflussprinzip, das auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Einnahme bzw. Ausgabe abstellt, ist strikt vom Realisationsprinzip zu trennen, das den Zeitpunkt der wirtschaftlichen Veranlassung zu Grunde legt. (de)
  • Das Zuflussprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind. Das korrespondierende Abflussprinzip schreibt entsprechend vor, dass Ausgaben in dem Kalenderjahr anzusetzen sind, in dem sie geleistet wurden. Das Zuflussprinzip existiert auch in anderen Rechtsbereichen. Für das SGB II, d.h. für die Frage, wann und wie Einkünfte auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") angerechnet werden, ist es in der Alg II-V geregelt. Das Zuflussprinzip, das auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Einnahme bzw. Ausgabe abstellt, ist strikt vom Realisationsprinzip zu trennen, das den Zeitpunkt der wirtschaftlichen Veranlassung zu Grunde legt. (de)
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  • Das Zuflussprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind. Das korrespondierende Abflussprinzip schreibt entsprechend vor, dass Ausgaben in dem Kalenderjahr anzusetzen sind, in dem sie geleistet wurden. Das Zuflussprinzip existiert auch in anderen Rechtsbereichen. Für das SGB II, d.h. für die Frage, wann und wie Einkünfte auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") angerechnet werden, ist es in der Alg II-V geregelt. (de)
  • Das Zuflussprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind. Das korrespondierende Abflussprinzip schreibt entsprechend vor, dass Ausgaben in dem Kalenderjahr anzusetzen sind, in dem sie geleistet wurden. Das Zuflussprinzip existiert auch in anderen Rechtsbereichen. Für das SGB II, d.h. für die Frage, wann und wie Einkünfte auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") angerechnet werden, ist es in der Alg II-V geregelt. (de)
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  • Zuflussprinzip (de)
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