Zuerwerb bezeichnet in Deutschland als Terminus der Bereiche Einkommensteuerrecht und Arbeitsrecht eine erste oder einzige Erwerbstätigkeit in Teilzeit. Die Hauptaktivität ist dabei nicht auf Erwerb ausgerichtet, Beispiele sind Studierende und Haushälter.

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  • Zuerwerb bezeichnet in Deutschland als Terminus der Bereiche Einkommensteuerrecht und Arbeitsrecht eine erste oder einzige Erwerbstätigkeit in Teilzeit. Die Hauptaktivität ist dabei nicht auf Erwerb ausgerichtet, Beispiele sind Studierende und Haushälter. (de)
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  • Zuerwerb bezeichnet in Deutschland als Terminus der Bereiche Einkommensteuerrecht und Arbeitsrecht eine erste oder einzige Erwerbstätigkeit in Teilzeit. Die Hauptaktivität ist dabei nicht auf Erwerb ausgerichtet, Beispiele sind Studierende und Haushälter. (de)
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  • Zuerwerb (de)
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