Zollfreistraßen, in gewissen Regionen auch Zollstraßen genannt (nicht zu verwechseln mit Straßen, die zur Ein- und Ausfuhr zoll- und kontrollpflichtiger Waren genutzt werden müssen), sind ein Mittel, um den Straßenverkehr in Grenzregionen ohne Zollkontrolle abzuwickeln. Diese Straßen verbinden zwei durch fremdes Staatsgebiet getrennte Orte eines Staates. Die Straßen sind normalerweise eingezäunt und werden auf der Basis spezieller Abkommen durch die beteiligten Staaten überwacht.

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  • Zollfreistraßen, in gewissen Regionen auch Zollstraßen genannt (nicht zu verwechseln mit Straßen, die zur Ein- und Ausfuhr zoll- und kontrollpflichtiger Waren genutzt werden müssen), sind ein Mittel, um den Straßenverkehr in Grenzregionen ohne Zollkontrolle abzuwickeln. Diese Straßen verbinden zwei durch fremdes Staatsgebiet getrennte Orte eines Staates. Die Straßen sind normalerweise eingezäunt und werden auf der Basis spezieller Abkommen durch die beteiligten Staaten überwacht. (de)
  • Zollfreistraßen, in gewissen Regionen auch Zollstraßen genannt (nicht zu verwechseln mit Straßen, die zur Ein- und Ausfuhr zoll- und kontrollpflichtiger Waren genutzt werden müssen), sind ein Mittel, um den Straßenverkehr in Grenzregionen ohne Zollkontrolle abzuwickeln. Diese Straßen verbinden zwei durch fremdes Staatsgebiet getrennte Orte eines Staates. Die Straßen sind normalerweise eingezäunt und werden auf der Basis spezieller Abkommen durch die beteiligten Staaten überwacht. (de)
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  • Zollfreistraßen, in gewissen Regionen auch Zollstraßen genannt (nicht zu verwechseln mit Straßen, die zur Ein- und Ausfuhr zoll- und kontrollpflichtiger Waren genutzt werden müssen), sind ein Mittel, um den Straßenverkehr in Grenzregionen ohne Zollkontrolle abzuwickeln. Diese Straßen verbinden zwei durch fremdes Staatsgebiet getrennte Orte eines Staates. Die Straßen sind normalerweise eingezäunt und werden auf der Basis spezieller Abkommen durch die beteiligten Staaten überwacht. (de)
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  • Zollfreistraße (de)
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