Zollämter sind (mit den Abfertigungsstellen) Dienststellen der 43 Hauptzollämter als örtliche Bundesfinanzbehörden im Bereich der Bundeszollverwaltung. Sie erheben die Zölle und Verbrauchsteuern nach der Einfuhr sowie die Einfuhrumsatzsteuer und unterstehen jeweils einem Hauptzollamt. Bei ihnen findet die eigentliche Zollabfertigung und auch - aber nicht nur bei ihnen - die Zollkontrollen statt. Abgabenpflichtige Waren werden bei der Einfuhr bei ihnen gestellt, gelangen danach in die vorübergehende Verwahrung, bevor sie eine zollrechtliche Bestimmung erhalten.

Property Value
dbo:abstract
  • Zollämter sind (mit den Abfertigungsstellen) Dienststellen der 43 Hauptzollämter als örtliche Bundesfinanzbehörden im Bereich der Bundeszollverwaltung. Sie erheben die Zölle und Verbrauchsteuern nach der Einfuhr sowie die Einfuhrumsatzsteuer und unterstehen jeweils einem Hauptzollamt. Bei ihnen findet die eigentliche Zollabfertigung und auch - aber nicht nur bei ihnen - die Zollkontrollen statt. Abgabenpflichtige Waren werden bei der Einfuhr bei ihnen gestellt, gelangen danach in die vorübergehende Verwahrung, bevor sie eine zollrechtliche Bestimmung erhalten. Zollämter im Versandverfahren werden zusätzlich je Einzelfall als Abgangsstelle (bei der Eröffnung von zollrechtlichen Versandverfahren), Durchgangsstellen (bei der Passage über nicht zum Zollgebiet gehörendem Territorium) und als Bestimmungsstelle (bei der Beendigung von Versandverfahren) bezeichnet. Bei der Ausfuhr gibt es Ausfuhrzollstellen (Eröffnung des Ausfuhrverfahrens) im Binnenland und Ausgangszollstellen (beim tatsächlichen Ausgang, d.h. dem Verlassen des Zollgebietes). In Deutschland gab es im April 2012 noch 273 Zollämter. Europaweit gibt es innerhalb der Europäischen Union (EU-28) mehr als 3.000 Zollämter. Die Zollämter sind in der EU-Datenbank 'Customs Office List' (COL) der Europäischen Kommission verzeichnet. (de)
  • Zollämter sind (mit den Abfertigungsstellen) Dienststellen der 43 Hauptzollämter als örtliche Bundesfinanzbehörden im Bereich der Bundeszollverwaltung. Sie erheben die Zölle und Verbrauchsteuern nach der Einfuhr sowie die Einfuhrumsatzsteuer und unterstehen jeweils einem Hauptzollamt. Bei ihnen findet die eigentliche Zollabfertigung und auch - aber nicht nur bei ihnen - die Zollkontrollen statt. Abgabenpflichtige Waren werden bei der Einfuhr bei ihnen gestellt, gelangen danach in die vorübergehende Verwahrung, bevor sie eine zollrechtliche Bestimmung erhalten. Zollämter im Versandverfahren werden zusätzlich je Einzelfall als Abgangsstelle (bei der Eröffnung von zollrechtlichen Versandverfahren), Durchgangsstellen (bei der Passage über nicht zum Zollgebiet gehörendem Territorium) und als Bestimmungsstelle (bei der Beendigung von Versandverfahren) bezeichnet. Bei der Ausfuhr gibt es Ausfuhrzollstellen (Eröffnung des Ausfuhrverfahrens) im Binnenland und Ausgangszollstellen (beim tatsächlichen Ausgang, d.h. dem Verlassen des Zollgebietes). In Deutschland gab es im April 2012 noch 273 Zollämter. Europaweit gibt es innerhalb der Europäischen Union (EU-28) mehr als 3.000 Zollämter. Die Zollämter sind in der EU-Datenbank 'Customs Office List' (COL) der Europäischen Kommission verzeichnet. (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 2776493 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 156375042 (xsd:integer)
prop-de:text
  • Organisationsstruktur der Zollämter auf www.zoll.de
prop-de:url
  • http://www.zoll.de/h0_wir_ueber_uns/a0_organisation/e0_zollamt/index.html
prop-de:wayback
  • 20110416061045 (xsd:double)
dct:subject
rdfs:comment
  • Zollämter sind (mit den Abfertigungsstellen) Dienststellen der 43 Hauptzollämter als örtliche Bundesfinanzbehörden im Bereich der Bundeszollverwaltung. Sie erheben die Zölle und Verbrauchsteuern nach der Einfuhr sowie die Einfuhrumsatzsteuer und unterstehen jeweils einem Hauptzollamt. Bei ihnen findet die eigentliche Zollabfertigung und auch - aber nicht nur bei ihnen - die Zollkontrollen statt. Abgabenpflichtige Waren werden bei der Einfuhr bei ihnen gestellt, gelangen danach in die vorübergehende Verwahrung, bevor sie eine zollrechtliche Bestimmung erhalten. (de)
  • Zollämter sind (mit den Abfertigungsstellen) Dienststellen der 43 Hauptzollämter als örtliche Bundesfinanzbehörden im Bereich der Bundeszollverwaltung. Sie erheben die Zölle und Verbrauchsteuern nach der Einfuhr sowie die Einfuhrumsatzsteuer und unterstehen jeweils einem Hauptzollamt. Bei ihnen findet die eigentliche Zollabfertigung und auch - aber nicht nur bei ihnen - die Zollkontrollen statt. Abgabenpflichtige Waren werden bei der Einfuhr bei ihnen gestellt, gelangen danach in die vorübergehende Verwahrung, bevor sie eine zollrechtliche Bestimmung erhalten. (de)
rdfs:label
  • Zollamt (de)
  • Zollamt (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of