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- Eine Ziviltechnikergesellschaft ist ein Zusammenschluss von Architekten und Ingenieurskonsulenten, die auf ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten freiberuflich tätig sind.Die Gesellschaft kann in Österreich in Form einer Offenen Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft firmieren. Die Gesellschafter müssen Ziviltechniker in befugten Fachgebieten sein und der Unternehmenszweck ausschließlich der dauerhaften Ausübung des Ziviltechnikerberufs dienen. (de)
- Eine Ziviltechnikergesellschaft ist ein Zusammenschluss von Architekten und Ingenieurskonsulenten, die auf ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten freiberuflich tätig sind.Die Gesellschaft kann in Österreich in Form einer Offenen Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft firmieren. Die Gesellschafter müssen Ziviltechniker in befugten Fachgebieten sein und der Unternehmenszweck ausschließlich der dauerhaften Ausübung des Ziviltechnikerberufs dienen. (de)
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- Eine Ziviltechnikergesellschaft ist ein Zusammenschluss von Architekten und Ingenieurskonsulenten, die auf ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten freiberuflich tätig sind.Die Gesellschaft kann in Österreich in Form einer Offenen Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft firmieren. Die Gesellschafter müssen Ziviltechniker in befugten Fachgebieten sein und der Unternehmenszweck ausschließlich der dauerhaften Ausübung des Ziviltechnikerberufs dienen. (de)
- Eine Ziviltechnikergesellschaft ist ein Zusammenschluss von Architekten und Ingenieurskonsulenten, die auf ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten freiberuflich tätig sind.Die Gesellschaft kann in Österreich in Form einer Offenen Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft firmieren. Die Gesellschafter müssen Ziviltechniker in befugten Fachgebieten sein und der Unternehmenszweck ausschließlich der dauerhaften Ausübung des Ziviltechnikerberufs dienen. (de)
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- Ziviltechnikergesellschaft (de)
- Ziviltechnikergesellschaft (de)
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