Eine Zivilperson (auch Zivilist) ist eine Person, die während eines bewaffneten Konfliktes keinen Streitkräften oder sonstigen Kampforganisationen angehört. Sie trägt im Gegensatz zum Kombattanten (Soldaten) keine militärische Uniform. Diese Unterscheidung ist in Kriegszeiten wichtig, da die Genfer Konventionen und auch die Haager Landkriegsordnung als Teil des Kriegsvölkerrechts besondere Regeln zum Schutz der Zivilbevölkerung aufstellen. In einem weiteren Sinne werde auch alle Nicht-Einsatzkräfte als Zivilpersonen bezeichnet.

Property Value
dbo:abstract
  • Eine Zivilperson (auch Zivilist) ist eine Person, die während eines bewaffneten Konfliktes keinen Streitkräften oder sonstigen Kampforganisationen angehört. Sie trägt im Gegensatz zum Kombattanten (Soldaten) keine militärische Uniform. Diese Unterscheidung ist in Kriegszeiten wichtig, da die Genfer Konventionen und auch die Haager Landkriegsordnung als Teil des Kriegsvölkerrechts besondere Regeln zum Schutz der Zivilbevölkerung aufstellen. Um die Unterscheidbarkeit von Zivilpersonen und Kombattanten zu ermöglichen, ist es den Zivilpersonen verboten, an Kampfhandlungen teilzunehmen. Tun sie es dennoch, so werden sie als Partisanen bezeichnet und können als Kriegsverbrecher verurteilt werden. Ausnahmen werden in der Haager Landkriegsordnung geregelt, z. B. Levée en masse. Den Zivilpersonen steht gleichwohl – ebenso wie anderen Nichtkombattanten – das Recht auf Selbstverteidigung zu. In einem weiteren Sinne werde auch alle Nicht-Einsatzkräfte als Zivilpersonen bezeichnet. (de)
  • Eine Zivilperson (auch Zivilist) ist eine Person, die während eines bewaffneten Konfliktes keinen Streitkräften oder sonstigen Kampforganisationen angehört. Sie trägt im Gegensatz zum Kombattanten (Soldaten) keine militärische Uniform. Diese Unterscheidung ist in Kriegszeiten wichtig, da die Genfer Konventionen und auch die Haager Landkriegsordnung als Teil des Kriegsvölkerrechts besondere Regeln zum Schutz der Zivilbevölkerung aufstellen. Um die Unterscheidbarkeit von Zivilpersonen und Kombattanten zu ermöglichen, ist es den Zivilpersonen verboten, an Kampfhandlungen teilzunehmen. Tun sie es dennoch, so werden sie als Partisanen bezeichnet und können als Kriegsverbrecher verurteilt werden. Ausnahmen werden in der Haager Landkriegsordnung geregelt, z. B. Levée en masse. Den Zivilpersonen steht gleichwohl – ebenso wie anderen Nichtkombattanten – das Recht auf Selbstverteidigung zu. In einem weiteren Sinne werde auch alle Nicht-Einsatzkräfte als Zivilpersonen bezeichnet. (de)
dbo:wikiPageID
  • 53235 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 156599108 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Eine Zivilperson (auch Zivilist) ist eine Person, die während eines bewaffneten Konfliktes keinen Streitkräften oder sonstigen Kampforganisationen angehört. Sie trägt im Gegensatz zum Kombattanten (Soldaten) keine militärische Uniform. Diese Unterscheidung ist in Kriegszeiten wichtig, da die Genfer Konventionen und auch die Haager Landkriegsordnung als Teil des Kriegsvölkerrechts besondere Regeln zum Schutz der Zivilbevölkerung aufstellen. In einem weiteren Sinne werde auch alle Nicht-Einsatzkräfte als Zivilpersonen bezeichnet. (de)
  • Eine Zivilperson (auch Zivilist) ist eine Person, die während eines bewaffneten Konfliktes keinen Streitkräften oder sonstigen Kampforganisationen angehört. Sie trägt im Gegensatz zum Kombattanten (Soldaten) keine militärische Uniform. Diese Unterscheidung ist in Kriegszeiten wichtig, da die Genfer Konventionen und auch die Haager Landkriegsordnung als Teil des Kriegsvölkerrechts besondere Regeln zum Schutz der Zivilbevölkerung aufstellen. In einem weiteren Sinne werde auch alle Nicht-Einsatzkräfte als Zivilpersonen bezeichnet. (de)
rdfs:label
  • Zivilperson (de)
  • Zivilperson (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of