Zivilbeschäftigte sind arbeitsvertraglich beschäftigte Arbeiter und Angestellte, die in militärischen oder paramilitärischen Einrichtungen (z. B. Kasernen, Truppenübungsplätzen, Waffendepots, Militärflugplätzen, Militärkrankenhäusern, Kantinen, Besoldungsstellen, Gefangenenlagern) bzw. Betrieben (Waffenfabriken, Rüstungsbetrieben, Ausrüstungswerkstätten, Kampfmittelräumdienste) tätig sind, ohne dass sie selbst Angehörige des Militärs oder der paramilitärischen Organisation sind. Zivilbeschäftigte sind entweder direkt bei der Einrichtung, dem Betrieb bzw. der betreibenden Organisation angestellt oder sie sind über Werksverträge, die ihr ziviler Arbeitgeber mit dem Militär bzw. der paramilitärischen Organisation abgeschlossen hat, für Arbeiten in die militärische Einrichtung bzw. den Betrieb

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  • Zivilbeschäftigte sind arbeitsvertraglich beschäftigte Arbeiter und Angestellte, die in militärischen oder paramilitärischen Einrichtungen (z. B. Kasernen, Truppenübungsplätzen, Waffendepots, Militärflugplätzen, Militärkrankenhäusern, Kantinen, Besoldungsstellen, Gefangenenlagern) bzw. Betrieben (Waffenfabriken, Rüstungsbetrieben, Ausrüstungswerkstätten, Kampfmittelräumdienste) tätig sind, ohne dass sie selbst Angehörige des Militärs oder der paramilitärischen Organisation sind. Zivilbeschäftigte sind entweder direkt bei der Einrichtung, dem Betrieb bzw. der betreibenden Organisation angestellt oder sie sind über Werksverträge, die ihr ziviler Arbeitgeber mit dem Militär bzw. der paramilitärischen Organisation abgeschlossen hat, für Arbeiten in die militärische Einrichtung bzw. den Betrieb ausgeliehen. (de)
  • Zivilbeschäftigte sind arbeitsvertraglich beschäftigte Arbeiter und Angestellte, die in militärischen oder paramilitärischen Einrichtungen (z. B. Kasernen, Truppenübungsplätzen, Waffendepots, Militärflugplätzen, Militärkrankenhäusern, Kantinen, Besoldungsstellen, Gefangenenlagern) bzw. Betrieben (Waffenfabriken, Rüstungsbetrieben, Ausrüstungswerkstätten, Kampfmittelräumdienste) tätig sind, ohne dass sie selbst Angehörige des Militärs oder der paramilitärischen Organisation sind. Zivilbeschäftigte sind entweder direkt bei der Einrichtung, dem Betrieb bzw. der betreibenden Organisation angestellt oder sie sind über Werksverträge, die ihr ziviler Arbeitgeber mit dem Militär bzw. der paramilitärischen Organisation abgeschlossen hat, für Arbeiten in die militärische Einrichtung bzw. den Betrieb ausgeliehen. (de)
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  • Zivilbeschäftigte sind arbeitsvertraglich beschäftigte Arbeiter und Angestellte, die in militärischen oder paramilitärischen Einrichtungen (z. B. Kasernen, Truppenübungsplätzen, Waffendepots, Militärflugplätzen, Militärkrankenhäusern, Kantinen, Besoldungsstellen, Gefangenenlagern) bzw. Betrieben (Waffenfabriken, Rüstungsbetrieben, Ausrüstungswerkstätten, Kampfmittelräumdienste) tätig sind, ohne dass sie selbst Angehörige des Militärs oder der paramilitärischen Organisation sind. Zivilbeschäftigte sind entweder direkt bei der Einrichtung, dem Betrieb bzw. der betreibenden Organisation angestellt oder sie sind über Werksverträge, die ihr ziviler Arbeitgeber mit dem Militär bzw. der paramilitärischen Organisation abgeschlossen hat, für Arbeiten in die militärische Einrichtung bzw. den Betrieb (de)
  • Zivilbeschäftigte sind arbeitsvertraglich beschäftigte Arbeiter und Angestellte, die in militärischen oder paramilitärischen Einrichtungen (z. B. Kasernen, Truppenübungsplätzen, Waffendepots, Militärflugplätzen, Militärkrankenhäusern, Kantinen, Besoldungsstellen, Gefangenenlagern) bzw. Betrieben (Waffenfabriken, Rüstungsbetrieben, Ausrüstungswerkstätten, Kampfmittelräumdienste) tätig sind, ohne dass sie selbst Angehörige des Militärs oder der paramilitärischen Organisation sind. Zivilbeschäftigte sind entweder direkt bei der Einrichtung, dem Betrieb bzw. der betreibenden Organisation angestellt oder sie sind über Werksverträge, die ihr ziviler Arbeitgeber mit dem Militär bzw. der paramilitärischen Organisation abgeschlossen hat, für Arbeiten in die militärische Einrichtung bzw. den Betrieb (de)
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  • Zivilbeschäftigter (de)
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