Die Zitation ist ein veralteter Begriff aus der frühen Neuzeit (15. Jahrhundert bis 19. Jahrhundert) für die Vorladung vor Gericht. Dabei war der Zitationszettel (die Ladung) dem Gericht vorzulegen. Bei Nichtbefolgen konnte eine Kontumazentscheidung ergehen. Eine besondere Form war die Ediktalzitation, eine durch öffentliche Ausschreibung erfolgte Vorladung einer Person, deren Aufenthaltsort unbekannt war.

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  • Die Zitation ist ein veralteter Begriff aus der frühen Neuzeit (15. Jahrhundert bis 19. Jahrhundert) für die Vorladung vor Gericht. Dabei war der Zitationszettel (die Ladung) dem Gericht vorzulegen. Bei Nichtbefolgen konnte eine Kontumazentscheidung ergehen. Eine besondere Form war die Ediktalzitation, eine durch öffentliche Ausschreibung erfolgte Vorladung einer Person, deren Aufenthaltsort unbekannt war. In der heutigen Zeit versteht man unter einer Zitation ein Zitat. Der englische Begriff citation beschreibt den Verweis in Büchern, Zeitschriften oder Onlineangeboten zur veröffentlichten Quelle. Der deutsche Terminus hierzu wären der Beleg, die Fußnote oder die Anmerkung. (de)
  • Die Zitation ist ein veralteter Begriff aus der frühen Neuzeit (15. Jahrhundert bis 19. Jahrhundert) für die Vorladung vor Gericht. Dabei war der Zitationszettel (die Ladung) dem Gericht vorzulegen. Bei Nichtbefolgen konnte eine Kontumazentscheidung ergehen. Eine besondere Form war die Ediktalzitation, eine durch öffentliche Ausschreibung erfolgte Vorladung einer Person, deren Aufenthaltsort unbekannt war. In der heutigen Zeit versteht man unter einer Zitation ein Zitat. Der englische Begriff citation beschreibt den Verweis in Büchern, Zeitschriften oder Onlineangeboten zur veröffentlichten Quelle. Der deutsche Terminus hierzu wären der Beleg, die Fußnote oder die Anmerkung. (de)
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  • Die Zitation ist ein veralteter Begriff aus der frühen Neuzeit (15. Jahrhundert bis 19. Jahrhundert) für die Vorladung vor Gericht. Dabei war der Zitationszettel (die Ladung) dem Gericht vorzulegen. Bei Nichtbefolgen konnte eine Kontumazentscheidung ergehen. Eine besondere Form war die Ediktalzitation, eine durch öffentliche Ausschreibung erfolgte Vorladung einer Person, deren Aufenthaltsort unbekannt war. (de)
  • Die Zitation ist ein veralteter Begriff aus der frühen Neuzeit (15. Jahrhundert bis 19. Jahrhundert) für die Vorladung vor Gericht. Dabei war der Zitationszettel (die Ladung) dem Gericht vorzulegen. Bei Nichtbefolgen konnte eine Kontumazentscheidung ergehen. Eine besondere Form war die Ediktalzitation, eine durch öffentliche Ausschreibung erfolgte Vorladung einer Person, deren Aufenthaltsort unbekannt war. (de)
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  • Zitation (de)
  • Zitation (de)
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