Ein Zitat (das, lateinisch citatum „Angeführtes, Aufgerufenes“ zu lat. citāre „in Bewegung setzen, vorladen“, vgl. „jemanden vor Gericht zitieren“) ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle.Auch andere Medien, wie Bilder und Musik, können als Zitat verwendet werden. Zitate, deren ursprünglicher Kontext verloren und nicht mehr rekonstruierbar ist, werden zu Fragmenten.

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  • Ein Zitat (das, lateinisch citatum „Angeführtes, Aufgerufenes“ zu lat. citāre „in Bewegung setzen, vorladen“, vgl. „jemanden vor Gericht zitieren“) ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle.Auch andere Medien, wie Bilder und Musik, können als Zitat verwendet werden. Zitate, deren ursprünglicher Kontext verloren und nicht mehr rekonstruierbar ist, werden zu Fragmenten. Auch beim politischen Meinungsstreit spricht man von Zitaten, wenn man sich auf Äußerungen anderer bezieht. Im Journalismus wird ein direkt verwendetes Zitat in wörtlicher Rede auch als O-Ton (Originalton) bezeichnet. Bekannte Zitate werden häufig als geflügeltes Wort verwendet.Beispielsweise sind viele Textstellen aus der Bibel so stark im allgemeinen Sprachgebrauch verankert, dass sie kaum mehr als Zitat empfunden werden. In der Regel wird ein Zitat durch eine Quellenangabe oder einen Literaturnachweis belegt, indem sein Autor und die genaue Textstelle genannt werden. Ein solcher Verweis wird in der Bibliothekswissenschaft als Zitation bezeichnet. Zitationen können auch ohne dazugehöriges Zitat auftreten. (de)
  • Ein Zitat (das, lateinisch citatum „Angeführtes, Aufgerufenes“ zu lat. citāre „in Bewegung setzen, vorladen“, vgl. „jemanden vor Gericht zitieren“) ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle.Auch andere Medien, wie Bilder und Musik, können als Zitat verwendet werden. Zitate, deren ursprünglicher Kontext verloren und nicht mehr rekonstruierbar ist, werden zu Fragmenten. Auch beim politischen Meinungsstreit spricht man von Zitaten, wenn man sich auf Äußerungen anderer bezieht. Im Journalismus wird ein direkt verwendetes Zitat in wörtlicher Rede auch als O-Ton (Originalton) bezeichnet. Bekannte Zitate werden häufig als geflügeltes Wort verwendet.Beispielsweise sind viele Textstellen aus der Bibel so stark im allgemeinen Sprachgebrauch verankert, dass sie kaum mehr als Zitat empfunden werden. In der Regel wird ein Zitat durch eine Quellenangabe oder einen Literaturnachweis belegt, indem sein Autor und die genaue Textstelle genannt werden. Ein solcher Verweis wird in der Bibliothekswissenschaft als Zitation bezeichnet. Zitationen können auch ohne dazugehöriges Zitat auftreten. (de)
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  • 978-3-7046-5112-9
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  • 978-3-927715-83-7
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  • DIN 1505 (de)
  • Das Zitat im Internet (de)
  • Wissenschaftliches Arbeiten: Zitieren (de)
  • Grenzen des Zitatrechts im Internet, GRUR 2009, S. 730-733 (de)
  • leg cit^3 (de)
  • Rechtliche Anforderungen an Zitate in wissenschaftlichen Arbeiten (de)
  • Abkürzungen, Begriffe, Zitiervorschläge (Akronyme) (de)
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  • Harald Jele
  • Jens Runkehl, Torsten Siever
  • Stephan Keiler und Christoph Bezemek
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  • Deutsches Institut für Normung e. V.
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  • Berlin
  • Hannover
  • Stuttgart
  • Wien
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  • JURA
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  • Im Unterschied zum Text der Redaktion im «Kasten» findet im Text von Eduard Stäuble zwar eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Artikels des Klägers statt. Die Bezugnahme beschränkt sich aber auf einzelne Teile des Artikels.
  • Dieser inhaltliche Bezug bestimmt auch über den zulässigen Umfang des Zitats. Soweit er fehlt, lässt sich die Übernahme des zitierten Werkes in den zitierenden Text nicht durch das Zitatrecht rechtfertigen. Zweck und Umfang des Zitats sind derart aufeinander bezogen, dass das Zitat im Vergleich zum zitierenden Text keine selbständige Bedeutung oder sogar die Hauptbedeutung beanspruchen darf.
  • Zitat, Zitierregeln und Anmerkungen
  • Schliesslich ist die Auffassung des Obergerichts auch grundsätzlich abzulehnen, denn damit wird im Ergebnis eine Einschränkung der urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse vorgenommen, wie sie im URG nicht vorgesehen ist. Sie würde bedeuten, dass die am öffentlichen politischen Meinungskampf Beteiligten die Nutzung ihrer in diesem Rahmen verwendeten, urheberrechtlich geschützten Sprachwerke durch Dritte ohne weiteres dulden müssten. Eine solche Regelung, wie sie im deutschen und österreichischen Urheberrecht unter einschränkenden Voraussetzungen in Form einer gesetzlichen Lizenz vorgesehen ist, fehlt im schweizerischen Recht und kann nicht einfach durch ein Gericht unter Berufung auf die verfassungsmässigen Grundrechte der Meinungs- und Medienfreiheit eingeführt werden.
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  • Leitfaden für juristisches Zitieren
  • Ein Electronic Style Guide zum Publizieren, Bibliografieren, Zitieren
  • Titelangaben von Schrifttum
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  • Ein Zitat (das, lateinisch citatum „Angeführtes, Aufgerufenes“ zu lat. citāre „in Bewegung setzen, vorladen“, vgl. „jemanden vor Gericht zitieren“) ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle.Auch andere Medien, wie Bilder und Musik, können als Zitat verwendet werden. Zitate, deren ursprünglicher Kontext verloren und nicht mehr rekonstruierbar ist, werden zu Fragmenten. (de)
  • Ein Zitat (das, lateinisch citatum „Angeführtes, Aufgerufenes“ zu lat. citāre „in Bewegung setzen, vorladen“, vgl. „jemanden vor Gericht zitieren“) ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle.Auch andere Medien, wie Bilder und Musik, können als Zitat verwendet werden. Zitate, deren ursprünglicher Kontext verloren und nicht mehr rekonstruierbar ist, werden zu Fragmenten. (de)
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