Eine Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) ist eine interne, übergeordnete Dienstvorschrift der Bundeswehr, die für alle Teilstreitkräfte Gültigkeit hat. Erlassen werden diese durch das Bundesministerium der Verteidigung. Von den Zentralen Dienstvorschriften abzugrenzen sind beispielsweise teilstreitkraftspezifische Vorschriften, siehe dazu Dienstvorschriften der Bundeswehr. Für die Wehrmacht (Heer) galt die Heeresdienstvorschrift (abgekürzt H.Dv.), welche nicht im Bezug zur Heeresdienstvorschrift (abgekürzt HDv) der Bundeswehr steht.

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  • Eine Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) ist eine interne, übergeordnete Dienstvorschrift der Bundeswehr, die für alle Teilstreitkräfte Gültigkeit hat. Erlassen werden diese durch das Bundesministerium der Verteidigung. Von den Zentralen Dienstvorschriften abzugrenzen sind beispielsweise teilstreitkraftspezifische Vorschriften, siehe dazu Dienstvorschriften der Bundeswehr. Für die Wehrmacht (Heer) galt die Heeresdienstvorschrift (abgekürzt H.Dv.), welche nicht im Bezug zur Heeresdienstvorschrift (abgekürzt HDv) der Bundeswehr steht. (de)
  • Eine Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) ist eine interne, übergeordnete Dienstvorschrift der Bundeswehr, die für alle Teilstreitkräfte Gültigkeit hat. Erlassen werden diese durch das Bundesministerium der Verteidigung. Von den Zentralen Dienstvorschriften abzugrenzen sind beispielsweise teilstreitkraftspezifische Vorschriften, siehe dazu Dienstvorschriften der Bundeswehr. Für die Wehrmacht (Heer) galt die Heeresdienstvorschrift (abgekürzt H.Dv.), welche nicht im Bezug zur Heeresdienstvorschrift (abgekürzt HDv) der Bundeswehr steht. (de)
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  • Eine Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) ist eine interne, übergeordnete Dienstvorschrift der Bundeswehr, die für alle Teilstreitkräfte Gültigkeit hat. Erlassen werden diese durch das Bundesministerium der Verteidigung. Von den Zentralen Dienstvorschriften abzugrenzen sind beispielsweise teilstreitkraftspezifische Vorschriften, siehe dazu Dienstvorschriften der Bundeswehr. Für die Wehrmacht (Heer) galt die Heeresdienstvorschrift (abgekürzt H.Dv.), welche nicht im Bezug zur Heeresdienstvorschrift (abgekürzt HDv) der Bundeswehr steht. (de)
  • Eine Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) ist eine interne, übergeordnete Dienstvorschrift der Bundeswehr, die für alle Teilstreitkräfte Gültigkeit hat. Erlassen werden diese durch das Bundesministerium der Verteidigung. Von den Zentralen Dienstvorschriften abzugrenzen sind beispielsweise teilstreitkraftspezifische Vorschriften, siehe dazu Dienstvorschriften der Bundeswehr. Für die Wehrmacht (Heer) galt die Heeresdienstvorschrift (abgekürzt H.Dv.), welche nicht im Bezug zur Heeresdienstvorschrift (abgekürzt HDv) der Bundeswehr steht. (de)
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  • Zentrale Dienstvorschrift (de)
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