Zeitzuschläge sind Zuschläge zum vereinbarten Arbeitsentgelt, die einen Ausgleich für Arbeit zu besonderen Zeiten bilden. Zeitzuschläge sind zu unterscheiden von Erschwerniszuschlägen, die besondere Erschwernisse der Arbeit abgelten sollen. Zeitzuschläge werden gezahlt für Arbeit an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen oder an anderen Tagen wie Samstagen oder an Heiligabend oder Silvester, ferner für Arbeit zur Nachtzeit sowie für Mehrarbeit, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht (Überstunden). Zeitzuschläge werden in der Regel in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes von der Stundenvergütung gezahlt. Anstelle eines Zeitzuschlags in Geld kann auch ein Zeitausgleich (Freizeitausgleich) gewährt werden.

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  • Zeitzuschläge sind Zuschläge zum vereinbarten Arbeitsentgelt, die einen Ausgleich für Arbeit zu besonderen Zeiten bilden. Zeitzuschläge sind zu unterscheiden von Erschwerniszuschlägen, die besondere Erschwernisse der Arbeit abgelten sollen. Zeitzuschläge werden gezahlt für Arbeit an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen oder an anderen Tagen wie Samstagen oder an Heiligabend oder Silvester, ferner für Arbeit zur Nachtzeit sowie für Mehrarbeit, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht (Überstunden). Zeitzuschläge werden in der Regel in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes von der Stundenvergütung gezahlt. Anstelle eines Zeitzuschlags in Geld kann auch ein Zeitausgleich (Freizeitausgleich) gewährt werden. (de)
  • Zeitzuschläge sind Zuschläge zum vereinbarten Arbeitsentgelt, die einen Ausgleich für Arbeit zu besonderen Zeiten bilden. Zeitzuschläge sind zu unterscheiden von Erschwerniszuschlägen, die besondere Erschwernisse der Arbeit abgelten sollen. Zeitzuschläge werden gezahlt für Arbeit an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen oder an anderen Tagen wie Samstagen oder an Heiligabend oder Silvester, ferner für Arbeit zur Nachtzeit sowie für Mehrarbeit, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht (Überstunden). Zeitzuschläge werden in der Regel in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes von der Stundenvergütung gezahlt. Anstelle eines Zeitzuschlags in Geld kann auch ein Zeitausgleich (Freizeitausgleich) gewährt werden. (de)
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  • Zeitzuschläge sind Zuschläge zum vereinbarten Arbeitsentgelt, die einen Ausgleich für Arbeit zu besonderen Zeiten bilden. Zeitzuschläge sind zu unterscheiden von Erschwerniszuschlägen, die besondere Erschwernisse der Arbeit abgelten sollen. Zeitzuschläge werden gezahlt für Arbeit an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen oder an anderen Tagen wie Samstagen oder an Heiligabend oder Silvester, ferner für Arbeit zur Nachtzeit sowie für Mehrarbeit, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht (Überstunden). Zeitzuschläge werden in der Regel in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes von der Stundenvergütung gezahlt. Anstelle eines Zeitzuschlags in Geld kann auch ein Zeitausgleich (Freizeitausgleich) gewährt werden. (de)
  • Zeitzuschläge sind Zuschläge zum vereinbarten Arbeitsentgelt, die einen Ausgleich für Arbeit zu besonderen Zeiten bilden. Zeitzuschläge sind zu unterscheiden von Erschwerniszuschlägen, die besondere Erschwernisse der Arbeit abgelten sollen. Zeitzuschläge werden gezahlt für Arbeit an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen oder an anderen Tagen wie Samstagen oder an Heiligabend oder Silvester, ferner für Arbeit zur Nachtzeit sowie für Mehrarbeit, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht (Überstunden). Zeitzuschläge werden in der Regel in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes von der Stundenvergütung gezahlt. Anstelle eines Zeitzuschlags in Geld kann auch ein Zeitausgleich (Freizeitausgleich) gewährt werden. (de)
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  • Zeitzuschlag (de)
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