Die Zeitschrift für öffentliches Recht, kurz ZÖR, ist eine österreichische rechtswissenschaftliche Fachzeitschrift. Sie erscheint seit 2012 im Verlag Österreich, zuvor im Verlag Springer Wien, NewYork, den österreichischen Geschäftstätigkeiten des Verlags Springer Science+Business Media.

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  • Die Zeitschrift für öffentliches Recht, kurz ZÖR, ist eine österreichische rechtswissenschaftliche Fachzeitschrift. Sie erscheint seit 2012 im Verlag Österreich, zuvor im Verlag Springer Wien, NewYork, den österreichischen Geschäftstätigkeiten des Verlags Springer Science+Business Media. Die Fachgebiete, auf die sich das Journal konzentriert, umfassen das österreichische und deutsche öffentliche Recht sowie das Völkerrecht (einschließlich des Rechts der WTO), des Europarechts und der Rechtstheorie. Sie erschien zeitweise mit dem Untertitel, vorübergehend auch unter dem Titel, „Austrian Journal of Public and International Law“. Die ZÖR wurde 1914 von Edmund Bernatzik, Max Hussarek, Heinrich Lammasch und Adolf Menzel gegründet, nachdem Hans Kelsen dies angeregt hatte. Ziel war es, ein repräsentatives Organ der Wissenschaft des öffentlichen Rechtes in der gesamten Donaumonarchie zu erschaffen. Diesem Charakter wurde auch durch die Besprechung von (damals) böhmischer, polnischer und ungarischer Literatur entsprochen. Hans Kelsen übernahm nach Bernatziks und Lammasch' Tod 1920 die Herausgeberschaft und füllte diese bis 1930 auch selbst aus. Bedingt durch seine Demontage in Wien hatte er diese Position ab diesem Jahr nur mehr formell inne, der 1924 dazugestoßene Alfred Verdroß-Droßberg besorgte von nun an die Arbeit der Herausgeberschaft alleine. Verdroß-Droßberg war es, der den Julius Springer Verlag auswählte. Diesem Verlag übertrug Kelsen die 1920 auf ihn übergegangenen Eigentumsrechte. 1930 stieß der bekannte Staatsrechtler und Rechtspositivist Adolf Julius Merkl als Mitherausgeber hinzu. Im Jahr 1935 wurde die Zeitschrift in eine "internationale Zeitschrift" umgewandelt, um so weiterhin ein Erscheinen im deutschen Reich zu ermöglichen und die Fähigkeit zu erhalten neben Hans Kelsen die Personen Dionisio Anzilotti, J. L. Brierly, Georges Scelle und Charles de Visscher als Mitherausgeber weiterhin nennen zu können. Das war teilweise durch die 1935 eingeführte Nürnberger Rassengesetzgebung notwendig geworden. Als diese Im Zuge des Anschlusses Österreichs auch dort Geltung erlangten, musste Kelsen - neben anderen Personen - seine Mitherausgeberschaft aufgeben. Verdroß-Droßberg soll in dieser Zeit kurzfristig die Aufgabe seiner Funktionen überlegt haben. Der ursprüngliche Titel lautete "Österreichische Zeitschrift für öffentliches Recht", der zu Beginn der ersten Republik in "Zeitschrift für öffentliches Recht" geändert wurde. 1946 begann die Zeitschrift nach ihrer Neugründung durch Verdroß-Droßberg, Ludwig Adamovich senior und Rudolf Köstler wieder vierteljährlich unter dem ursprünglichen Titel zu erscheinen, 1951 stieß Adolf Julius Merkl als Mitherausgeber wieder hinzu. Er hatte diese Funktion bereits in der Vorkriegszeit ausgeübt. Nach dem Tode Köstlers 1952 wurden zudem wieder Hans Kelsen, Josef L. Kunz und Stephan Verosta in den Kreis der Mitherausgeber aufgenommen. Der Titel wurde 1977 auf Anregung von Alfred Verdross auf "Österreichische Zeitschrift für öffentliches Recht und Völkerrecht" erweitert. Der zunehmenden Internationalität wurde mit dem Untertitel "Austrian Journal of Public and International Law" Rechnung getragen. Erst 1980 beendete Alfred Verdross seine Tätigkeit als Schriftleiter, bei der ihn Karl Zemanek viele Jahre unterstützt hat. Von 1981 bis 1990 leitete Ignaz Seidl-Hohenveldern die Zeitschrift. Von 1991 bis 1995 wurde die Zeitschrift unter dem früheren Untertitel "Austrian Journal of Public and International Law" in überwiegend englischer Sprache publiziert. Die Herausgabe besorgte Christoph Schreuer. Ab dem Jahr 1996 erschien die Zeitschrift erneut unter ihrem traditionellen Namen "Zeitschrift für öffentliches Recht". Die Herausgeberschaft lag bis 2009 bei Heinz Schäffer, danach erfolgte sie unter jener von Stefan Griller und Benjamin Kneihs. (de)
  • Die Zeitschrift für öffentliches Recht, kurz ZÖR, ist eine österreichische rechtswissenschaftliche Fachzeitschrift. Sie erscheint seit 2012 im Verlag Österreich, zuvor im Verlag Springer Wien, NewYork, den österreichischen Geschäftstätigkeiten des Verlags Springer Science+Business Media. Die Fachgebiete, auf die sich das Journal konzentriert, umfassen das österreichische und deutsche öffentliche Recht sowie das Völkerrecht (einschließlich des Rechts der WTO), des Europarechts und der Rechtstheorie. Sie erschien zeitweise mit dem Untertitel, vorübergehend auch unter dem Titel, „Austrian Journal of Public and International Law“. Die ZÖR wurde 1914 von Edmund Bernatzik, Max Hussarek, Heinrich Lammasch und Adolf Menzel gegründet, nachdem Hans Kelsen dies angeregt hatte. Ziel war es, ein repräsentatives Organ der Wissenschaft des öffentlichen Rechtes in der gesamten Donaumonarchie zu erschaffen. Diesem Charakter wurde auch durch die Besprechung von (damals) böhmischer, polnischer und ungarischer Literatur entsprochen. Hans Kelsen übernahm nach Bernatziks und Lammasch' Tod 1920 die Herausgeberschaft und füllte diese bis 1930 auch selbst aus. Bedingt durch seine Demontage in Wien hatte er diese Position ab diesem Jahr nur mehr formell inne, der 1924 dazugestoßene Alfred Verdroß-Droßberg besorgte von nun an die Arbeit der Herausgeberschaft alleine. Verdroß-Droßberg war es, der den Julius Springer Verlag auswählte. Diesem Verlag übertrug Kelsen die 1920 auf ihn übergegangenen Eigentumsrechte. 1930 stieß der bekannte Staatsrechtler und Rechtspositivist Adolf Julius Merkl als Mitherausgeber hinzu. Im Jahr 1935 wurde die Zeitschrift in eine "internationale Zeitschrift" umgewandelt, um so weiterhin ein Erscheinen im deutschen Reich zu ermöglichen und die Fähigkeit zu erhalten neben Hans Kelsen die Personen Dionisio Anzilotti, J. L. Brierly, Georges Scelle und Charles de Visscher als Mitherausgeber weiterhin nennen zu können. Das war teilweise durch die 1935 eingeführte Nürnberger Rassengesetzgebung notwendig geworden. Als diese Im Zuge des Anschlusses Österreichs auch dort Geltung erlangten, musste Kelsen - neben anderen Personen - seine Mitherausgeberschaft aufgeben. Verdroß-Droßberg soll in dieser Zeit kurzfristig die Aufgabe seiner Funktionen überlegt haben. Der ursprüngliche Titel lautete "Österreichische Zeitschrift für öffentliches Recht", der zu Beginn der ersten Republik in "Zeitschrift für öffentliches Recht" geändert wurde. 1946 begann die Zeitschrift nach ihrer Neugründung durch Verdroß-Droßberg, Ludwig Adamovich senior und Rudolf Köstler wieder vierteljährlich unter dem ursprünglichen Titel zu erscheinen, 1951 stieß Adolf Julius Merkl als Mitherausgeber wieder hinzu. Er hatte diese Funktion bereits in der Vorkriegszeit ausgeübt. Nach dem Tode Köstlers 1952 wurden zudem wieder Hans Kelsen, Josef L. Kunz und Stephan Verosta in den Kreis der Mitherausgeber aufgenommen. Der Titel wurde 1977 auf Anregung von Alfred Verdross auf "Österreichische Zeitschrift für öffentliches Recht und Völkerrecht" erweitert. Der zunehmenden Internationalität wurde mit dem Untertitel "Austrian Journal of Public and International Law" Rechnung getragen. Erst 1980 beendete Alfred Verdross seine Tätigkeit als Schriftleiter, bei der ihn Karl Zemanek viele Jahre unterstützt hat. Von 1981 bis 1990 leitete Ignaz Seidl-Hohenveldern die Zeitschrift. Von 1991 bis 1995 wurde die Zeitschrift unter dem früheren Untertitel "Austrian Journal of Public and International Law" in überwiegend englischer Sprache publiziert. Die Herausgabe besorgte Christoph Schreuer. Ab dem Jahr 1996 erschien die Zeitschrift erneut unter ihrem traditionellen Namen "Zeitschrift für öffentliches Recht". Die Herausgeberschaft lag bis 2009 bei Heinz Schäffer, danach erfolgte sie unter jener von Stefan Griller und Benjamin Kneihs. (de)
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  • Zeitschrift für öffentliches Recht - Austrian Journal of Public and International Law (de)
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  • Benjamin Kneihs, Stefan Giller
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