Die Zahnmedizin (Synonyma: Zahnheilkunde, Stomatologie) ist die Kurzbezeichnung für das Fachgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und umfasst die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich. Der Zahnarzt erwirbt mit seiner Approbation das Recht zur Ausübung der Zahnheilkunde. Er ist im Gegensatz zum Arzt nicht zur Ausübung der gesamten Heilkunde berechtigt, sondern auf sein Fachgebiet beschränkt. Durch eine mindestens vierjährige Weiterbildung können die Gebietsbezeichnungen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen, sowie im Kammerbereich Westfalen-Lippe der Fachzahnarzt für Parodontologie erworben werden. Das Fachgebiet überschneidet sich teilweise mit dem Fachgebiet

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  • Die Zahnmedizin (Synonyma: Zahnheilkunde, Stomatologie) ist die Kurzbezeichnung für das Fachgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und umfasst die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich. Der Zahnarzt erwirbt mit seiner Approbation das Recht zur Ausübung der Zahnheilkunde. Er ist im Gegensatz zum Arzt nicht zur Ausübung der gesamten Heilkunde berechtigt, sondern auf sein Fachgebiet beschränkt. Durch eine mindestens vierjährige Weiterbildung können die Gebietsbezeichnungen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen, sowie im Kammerbereich Westfalen-Lippe der Fachzahnarzt für Parodontologie erworben werden. Das Fachgebiet überschneidet sich teilweise mit dem Fachgebiet der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, aber auch mit anderen Fachgebieten, da sich krankhafte Veränderungen der Mundhöhle oft auf den restlichen Körper auswirken. Umgekehrt zeigen viele Krankheiten (z. B. Bluterkrankungen, Krebs, Infektionen) Symptome, oftmals als Erstsymptome, in der Mundhöhle. Die Forensische Zahnmedizin dient der Identifizierung von Leichen anhand des Gebisses. Der Zahnarzt kann seinen Beruf als Vertragszahnarzt, Privatzahnarzt oder als angestellter Zahnarzt in einer Klinik oder einer Zahnarztpraxis ausüben. Für den Erwerb der Fachbezeichnung Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sind abgeschlossene Studien in Human- und Zahnmedizin erforderlich. Die fünfjährige Facharztweiterbildung kann schon während des Studiums der Zahnmedizin begonnen werden. (de)
  • Die Zahnmedizin (Synonyma: Zahnheilkunde, Stomatologie) ist die Kurzbezeichnung für das Fachgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und umfasst die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich. Der Zahnarzt erwirbt mit seiner Approbation das Recht zur Ausübung der Zahnheilkunde. Er ist im Gegensatz zum Arzt nicht zur Ausübung der gesamten Heilkunde berechtigt, sondern auf sein Fachgebiet beschränkt. Durch eine mindestens vierjährige Weiterbildung können die Gebietsbezeichnungen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen, sowie im Kammerbereich Westfalen-Lippe der Fachzahnarzt für Parodontologie erworben werden. Das Fachgebiet überschneidet sich teilweise mit dem Fachgebiet der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, aber auch mit anderen Fachgebieten, da sich krankhafte Veränderungen der Mundhöhle oft auf den restlichen Körper auswirken. Umgekehrt zeigen viele Krankheiten (z. B. Bluterkrankungen, Krebs, Infektionen) Symptome, oftmals als Erstsymptome, in der Mundhöhle. Die Forensische Zahnmedizin dient der Identifizierung von Leichen anhand des Gebisses. Der Zahnarzt kann seinen Beruf als Vertragszahnarzt, Privatzahnarzt oder als angestellter Zahnarzt in einer Klinik oder einer Zahnarztpraxis ausüben. Für den Erwerb der Fachbezeichnung Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sind abgeschlossene Studien in Human- und Zahnmedizin erforderlich. Die fünfjährige Facharztweiterbildung kann schon während des Studiums der Zahnmedizin begonnen werden. (de)
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  • Die Zahnmedizin (Synonyma: Zahnheilkunde, Stomatologie) ist die Kurzbezeichnung für das Fachgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und umfasst die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich. Der Zahnarzt erwirbt mit seiner Approbation das Recht zur Ausübung der Zahnheilkunde. Er ist im Gegensatz zum Arzt nicht zur Ausübung der gesamten Heilkunde berechtigt, sondern auf sein Fachgebiet beschränkt. Durch eine mindestens vierjährige Weiterbildung können die Gebietsbezeichnungen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen, sowie im Kammerbereich Westfalen-Lippe der Fachzahnarzt für Parodontologie erworben werden. Das Fachgebiet überschneidet sich teilweise mit dem Fachgebiet (de)
  • Die Zahnmedizin (Synonyma: Zahnheilkunde, Stomatologie) ist die Kurzbezeichnung für das Fachgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und umfasst die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich. Der Zahnarzt erwirbt mit seiner Approbation das Recht zur Ausübung der Zahnheilkunde. Er ist im Gegensatz zum Arzt nicht zur Ausübung der gesamten Heilkunde berechtigt, sondern auf sein Fachgebiet beschränkt. Durch eine mindestens vierjährige Weiterbildung können die Gebietsbezeichnungen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen, sowie im Kammerbereich Westfalen-Lippe der Fachzahnarzt für Parodontologie erworben werden. Das Fachgebiet überschneidet sich teilweise mit dem Fachgebiet (de)
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